Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Lonsteuerklasse zu spät gewechselt

Frage: Lonsteuerklasse zu spät gewechselt

Luisa Guo

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Sehr geehrte Frau Bader, wir erwarten Anfang Juni 2024 ein Kind und haben jetzt unsere Steuerklasse von IV/IV auf III/V gewechselt. Allerdings ist mir nun aufgefallen, dass der Wechsel ja erst ab dem Folgemonat (November) gilt und da die Elternzeit schon in Mai beginnen würde, wären das wohl nicht die geforderten 7 Monate im Voraus. Ist das richtig? Besteht die Möglichkeit, den Wechsel wieder rückgängig zu machen oder wie sollte ich jetzt vorgehen? Herzlichen Dank, Luisa Guo


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, für die Berechnung des "Elterngeld-Nettos" kommt es auf die neueste Steuerklasse an. Die ältere Steuerklasse wird nur dann verwendet, wenn diese innerhalb des gesamten Bemessungszeitraums länger gegolten hat als die neuere. Liebe Grüße NB


Dojii

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Man muss die neue Steuerklasse nicht zwangläufig 7 mal haben. November 2023 bis April 2024 sind sechs Monate Steuerklasse III. Bei Gleichstand (6 Monate IV, 6 Monate III) gilt laut Gesetz die aktuelle Steuerklasse, also bei euch die Steuerklasse III.


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