Lohnt der Steuerklassenwechsel noch für das Elterngeld?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Lohnt der Steuerklassenwechsel noch für das Elterngeld?

Hallo Frau Bader, mein Mann und ich haben am 19.05.2018 geheiratet und sind beide in der Steuerklasse IV. Nun bin ich schwanger. Der ET wäre 07.02.2019. Der Mutterschutz würde am 27.12.2018 beginnen. 1. Lohnt jetzt noch ein Steuerklassenwechsel um das Elterngeld zu erhöhen? Habe gelesen dass 7 Monate vor Mutterschutz in der Steuerklasse III notwendig sind damit dies für das Elterngeld berücksichtigt wird... Demnach wären wir ja jetzt schon zu spät dran. 2. Ein Steuerklassenwechsel wird ja immer erst zum Folgemonat vorgenommen (Das heißt wenn wir jetzt den Antrag stellen, gilt die neue Steuerklasse offiziell ab August 2018). Aber man kann doch im Antrag für den Steuerklassenwechsel angeben dass es rückwirkend geltend gemacht werden soll. Heißt das wenn wir jetzt den Antrag für den Steuerklassenwechsel rückwirkend, also ab Hochzeitsdatum 19.05.18 stellen, dass dann die 7 Monate in Steuerklasse III für das Elterngeld erfüllt sind? Ich danke Ihnen für ihre Hilfe. Blicke bei all den Infos nicht mehr durch :-) Viele Grüße Linda

von Liree585 am 09.07.2018, 08:05



Antwort auf: Lohnt der Steuerklassenwechsel noch für das Elterngeld?

Hallo, rückwirkend ist das nach meinem Kenntnisstand nicht möglich. Auf die sieben Monate werden Sie jetzt nicht mehr kommen, zu spät. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.07.2018



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