Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Lohnfortzahlung??

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Lohnfortzahlung??

Änken85

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Guten Tag, meine Tochter ist am 9.10.11 geboren und meine Elternzeit betrug ein Jahr, also bis zum 8.10.12. Am 15.09. ist bei mir eine erneute Schwangerschaft festgestellt worden und auch gleich ein Beschäftigungsverbot von meiner Gynäkologin ausgesprochen worden (also noch IN der ersten Elternzeit). Ich ging davon aus, ab dem 8.10. wieder mein altes Gehalt zu beziehen doch heute wurde mir von meinem AG mitgeteilt das ich keinen Anspruch auf eine Lohnzahlung hätte weil ich nach Ende der Elternzeit keinen reellen Tag gearbeitet habe sondern ja gleich wieder ins BV gerutscht bin?! Ist das richtig?? Oder habe ich Anspruch auf Lohnzahlung? MfG


Sternenschnuppe

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Du hast Anspruch auf Lohn , und zwar exakt den wie vor der Elternzeit. War bei mir auch so mit dem BV nach der 1. Elternzeit. Du bist ja angestellt, Deinn Vertrag aktiv, und durch Schwangerschaft unkündbar.


Sternenschnuppe

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http://www.rund-ums-baby.de/recht/BV-nach-1-Jahr-Elternzeit-bei-erneuter-SchwangerschaftHoehe-d-gezahltes-Geldes_86146.htm


Änken85

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Dank für die schnelle Antwort! Wie kann ich das denn belegen? Bin ich in der Beweispflicht das ich Anspruch auf Lohnfortzahlung habe? Gibt es dazu einen Abschnitt im Gesetzestext? Konnte bisher nichts konkretes finden. Lg


Sternenschnuppe

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Google mal das Mutterschutzgesetz. Da steht das drin. Du bist angestellt, unkündbar und die erste Elternzeit ist vorbei. Abgesehen davon bekommt er das doch eh von der Krankenkasse wieder. Umlage 2 für Arbeitgeber.


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