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Hallo Frau Bader, mein Sohn (4J.) war für 3 Tage im Krankenhaus. Ich wurde als erforderliche Begleitperson mit aufgenommen. Habe vom Krankenhaus nur eine Bescheinigung bekommen, dass meine Mitunterbringung notwendig war. Wer zahlt mir nun meinen Verdienstausfall für diese Tage? Der Arbeitgeber? Oder meine Krankenkasse? Die Krankenkasse meines Sohnes trägt laut Auskunft keine derartigen Kosten. Mein Sohn ist privat krankenversichert, ich gesetzlich. Stehen mir nicht irgendwie grundsätzlich Tage bei Krankenbetreuung meines Sohnes zu? Mein AG weiß da leider nicht Bescheid. Danke und Gruß Alexandra
Hallo, dann haben Sie keinen Anspruch gegenüber der KK. Aber evtl. auf Freistellung vom AG, also unbezahlten/bezahlten Urlaub. Liebe Grüsse, NB
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Unser Sohn ist über meinen Mann versichert, der also ebenfalls privat krankenversichert ist. LG!
Mitglied inaktiv
In der Tat, die Privaten kommen dafür nicht auf. Ist dein Mann als Beamter privat versichert? Dann käme vllt sein Dienstherr dafür auf (bin mir aber nicht sicher), aber wahrscheinlich auch nur dann, wenn dein Mann die Fehltage gehabt hätte. VlG Annette
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Hallo nochmal, habe ich denn wenigstens Anspruch auf unbezahlten Urlaub? LG!
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