darianobbi
Liebe Frau Bader, seit der 6.SSW befinde ich mich im BV. Das Gehalt hat sich errechnet aus: 1. Vertraglich festgesetztes Grundgehalt 2. Umsatzbeteiligung 3. Fahrtkostenpauschale. 1.+2. mit steuerlichen Abzügen, die Fahrtkostenpauschale ging ohne Abzüge ins Nettogehalt. Jetzt im BV wird die Fahrtkostenpauschale nicht mehr aufgeführt, sodass mein Nettogehalt geringer ist. Ist das korrekt so? Sollte die Lohnfortzahlung nicht aus dem Durchschnitts-Nettogehalt der letzten 3 Monate bestehen? Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Freundliche Grüße
Hallo, das ist ok, denn die Fahrtkosten fallen ja nicht an Liebe Grüße NB
malini
Nein, warum sollte die Fahrtkostenpauschale gezahlt werden, es fallen ja keine an. Du darfst im BV nicht schlechter, aber auch nicht besser gestellt werden!
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