Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Lohnfortzahlung im Beschäftigungsverbot

Frage: Lohnfortzahlung im Beschäftigungsverbot

Nikos

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Hallo Frau Bader, Zu meiner Situation. Meine Elternzeit ist nun nach 2 Jahren vorzeitig von mir mit Zustimmung meines Arbeitgebers beendet worden (habe Elterngeld nur im ersten Jahr erhalten) und ich befinde mich derzeit im Resturlaub meiner Vollzeitstelle, ab Mitte Juli habe ich einen Teilzeitvertrag und bin nun wieder schwanger. Ich werde vermutlich noch im Resturlaub meiner Vollzeitstelle ein Beschäftigungsverbot erhalten. Worauf basiert dann die Lohnfortzahlung im Beschäftigungsverbot?


Dojii

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Auf der Teilzeitstelle. Du bekommst nach Beginn deiner Teilzeitstelle das, was du ohne BV bekommen würdest und das ist eben dein Teilzeitlohn. Im Urlaub kriegst du noch vollen Lohn, da ein BV im Urlaub nicht greift und erst danach Auswirkungen hat.


mellomania

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du erhälst mit bv das, was du ohne erhälst. hatte ich dir unten schon geschrieben. für dich war das jetzt etwas ungünstig, da dein vollzeitvertrag jetzt nicht mehr existent ist und du im mutterschutz nur tz bezahlt wirst. du hättest diese teilzeit auch IN einer elternzeit arbeiten können. aber das is jetzt rum :-(- ob bv oder nicht erfährst du ja, wenn der AG eine gefährdungsbeurteilung durchgeführt hat.


Felica

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Und was so richtig scheisse ist, weil du deine EZ vorzeitig beendet hast und nun eine TZ-Vereinbarubg für nach der EZ hast, eins auch das Mutterschaftsgeld nach TZ berechnet. Wäre anders wenn du TZ innerhalb der EZ gearbeitet hättest. Dann hättest du die laufende EZ zum neuen Mutterschutz beenden können und dann mutterschaftsgeld nach VZ bekommen. Blöde gelaufen. Ein BV im Urlaub spielt auch keine Rolle. Es greift dann erst ab dem ersten Arbeitstag. Und ab da bekommst du das was du eben auch ohne bekommen würdest.


Nikos

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Danke für eure Antworten , es war ja keine geplante Schwangerschaft, somit ist es dann Pech. Jedoch müsste ich ab sofort die Lohnfortzahlung im Beschäftigungsverbot erhalten und nicht erst im Mutterschutz, da meine Elternzeit als offiziell beendet gilt und der Arbeitgeber auch wieder seine Verpflichtungen mir gegenüber hat. In der Elternzeit ruht ja der eigentliche Vertrag und der Arbeitgeber ist nicht zur Lohnzahlung verpflichtet. So habe ich es verstanden. Dann habe ich gelesen, dass sich die Höhe der Lohnfortzahlung nach den letzten drei Monaten vor dem Monat der neu eingetreten Schwangerschaft richtet. In der Zeit war ich noch in Elternzeit und mein Arbeitsvertrag ruhte. Somit müsste das Gehalt auch Anlehnung an das Gehalt finden , was ich im Beschäftigungsverbot der letzten Schwangerschaft erhalten habe. Das war ein Vollzeit Gehalt. Ein Beschäftigungsverbot müsste doch sofort greifen, auch im Urlaub. Da mein Arbeitgeber mich auch im Urlaub im Notfall zur Arbeit verpflichten kann?! Alles sehr verwirrend. Egal wie es ausgeht, ich freue mich auf jeden Fall auf das Baby :)


mellomania

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ist das beschäftigungsverbot bereits ausgesprochen? du erhälst vollzeitlohn solange der urlaub läuft. DANACH greift ein eventuelles bv! auch unten erklärt. teilst dem AG die schwangerschaft mit und der alleine entscheidet, ob bv oder eben arbeiten. das muss so laufen, er führt eine gefährdungsbeurteilung durch und wenn er keine ersatztätigkeiten hat, DANN spricht der AG ein bv aus. hat er aber tätigkeiten für dich, musst du diese annehmen. auch wenn sie mit deiner qualifikation mal nix zu tun haben. ein mitspracherecht hast du hier nicht. das ist so gesetzlich vorgeschrieben, dass der AG alle möglichkeiten prüft. und wenn er ein bv ausspricht und danach eine tätigkeit für dich findet, musst du wieder arbeiten kommen da der AG das bv jederzeit aufheben kann. und so wirst du eben bezahlt. im urlaub jetzt voll, danach nach neuem vertrag.


Dojii

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Im Urlaub bekommst du doch ohnehin dein Vollzeitgehalt auch ohne BV. Und die 3-Monats-Regel gilt nur, wenn dein Gehalt nicht gleich ist, sprich man einen Durchschnitt bilden müsste. In deinem Fall bekommst du in einem BV dein Teilzeitgehalt. Du darfst durch ein BV nicht schlechter aber eben auch nicht besser gestellt werden als ohne. Und ohne BV würdest du eben auch nur Teilzeitlohn bekommen und nicht Vollzeit oder einen Durchschnitt aus beiden.


Felica

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Die 3 Monate gelten nur wenn du wechselnde Lohneingänge hast. Du also mal 10 Std die Woche arbeitest, dann 30 Std, dann einen Monat mit 40 Std usw. Du zudem Zuschläge usw bekommst. Gibt es ein festes Gehalt, dann ändert sich ja monatlich nichts, Zusätzlich gilt auch, sind Lohnänderungen von dauerhafter Natur, wenn also zB der VZ-Vetrag auf TZ geändert wird oder der TZ-Vertrag auf VZ, dann muss das entsprechend umgerechnet werden. Das ist ja jetzt bei dir der Fall. Du hast ja dauerhaft von VZ auf TZ geändert, also greifen die 3 Monate bei dir nicht. Es wird dann so gerechnet als wenn du bereits in den 3 Monaten in TZ gearbeitet hättest.


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