Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Lohnfortzahlung bei Beschäftigungsverbot???

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Lohnfortzahlung bei Beschäftigungsverbot???

Miosol85

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Hallo Frau Bader, ich bin heute in der 21+4 SSW. Nun habe ich folgendes Problem mein Arbeitgeber versucht mich nur mit meinem Grundlohn in dem von ihm Ausgesprochenen Bv ab zu speisen. Möchte ihn nun Anschreiben und ihm mit einem Beispiel erklären was ich eigentlich bekomme würde. Hier das Beispiel was ich für meinen Chef angefertigt habe : Beginn der Schwangerschaft am 11.06.2012. Ende des Referenzzeitraums ist der 31.05.2012. Beginn des Referenzzeitraums ist der 01.03.2012, 0 Uhr ( 3 Monate) oder der 29.02.2012, 0 Uhr ( 13 Wochen ) Für die Entgeltfortzahlung wird nun das gesamte Bruttoentgelt im Referenzzeitraum, incl. aller Leistungen, die sich direkt auf die Arbeit beziehen, zusammen gerechnet. Dazu gehören z.B. auch vermögenswirksame Leistungen, Anwesenheitsprämien, Zulagen, Verdiensterhöhungen/-Kürzungen. Diese werden auch Berücksichtigt, wenn sie erst später oder er während des Referenzzeitraums eintreten. Nicht berücksichtigt werden Leistungen wie z.B. Gratifikationen für die Gesamtleistung des ganzen Jahres, die zwar im Referenzzeitraum, aber nicht für die Arbeit während dieser Zeit gezahlt werden sowie Leistungen anlässlich der tatsächlichen Arbeit ( z.B. Essenzuschüsse) . Brutto März 2012 = 1199,25 € Brutto April 2012 = 1072,50 € Brutto Mai 2012 = 1257, 75 € Gesamt Brutto = 3529,50 € dies geteilt durch 3 ( Monate ) = 1176,50 € 1176,50 € wäre der weitere zu Zahlende Bruttolohn während des Beschäftigungsverbot. Nun habe ich vor ein Tretten der Schwangerschaft eine Vertragsverlängerung unterschrieben bis zum 31.07.2013 mit einer Lohnerhöhung, diese greift zum 01.08.2012 ! Alter Stundenlohn 6,50 € neuer 6,75 € Ich habe eine TZ Arbeitsvertrag von 120 Std. im Monat, aber immer mehr gearbeitet. Da ich ja versuche in dem Beispiel oben Ihm zu zeigen was mir zu steht und laut meines Wissens müsste die Lohnerhöhung auch mit berechnet werden, weiß ich allerdings nicht wie ich diese zur Berechnung mit einfüge?! Mit freundlichen Grüßen


Miosol85

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des weiteren habe ich noch Resturlaub von diesem Jahr 19 Tage und für das nächste Jahr 14 Tage , also insgesamt 33 Tage. Da ich diese Tage nicht mehr nehmen kann ( ET 29.01.2013) ,stellt sich die Frage ob ich die mir auszahlen lassen kann???oder hat das negative Auswirkungen auf weitere Berechnungen wie Elterngeld usw??


heliundmama

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hallo, ich weiß zwar nicht weshalb du da dein gehalt aus der vergangenheit zusammenrechnest, ich kann aber auch mit einem refernzzeitraum nichts anfangen. fakt ist allerdingt, das du dein gehalt während eines beschäftigungsverbotes für die jeweiligen monate bekommst, in denen das BV greift. das wäre in erster linie das grundgehalt. ich wüsste nicht weshalb man dir eine anwesenheitsprämie bezahlen soll da du ja nicht anwesend bist??? man kann auch deinen verdienst nicht kürzen oder erhöhen in der zeit in der du nicht aktiv etwas leistest. aber deine lohnerhöhung müsste schon greifen, da du den vertrag unterschrieben hast. somit ist er gültig außer da steht eine versteckte klausel das dein vertrag im falle einer schwangerschaft verfällt.. ha ha... sowas wäre dann bestimmt nichts rechtens.


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