susi-bu
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin mit Zwillingen in der 31. SSW schwanger und habe seit dem 11.07.2012 ein Beschäftigungsverbot. Nun kam die Lohnabrechnung Juli und ich habe weniger Brutto. Ich dachte, das Gehalt wird zu 100% weiter bezahlt. Ich habe im Lohnbüro nachgefragt und die Auskunft erhalten, dass der Durchschnittsverdienst der letzten 3 Monate gezahlt wird. In den Monaten April und Mai habe ich nur 30 Std. gearbeitet. Ab Juni habe ich 36 Stunden gearbeitet, was mit meinem Arbeitgeber so vereinbart war. Steht mir nun nur der Durchschnittsverdienst zu oder der volle Lohn auf 36 Stunden? Vielen Dank
Hallo, das höhere Gehalt, das Sie ja auch bekommen hätten, wenn Sie gearbeitet hätten, zählt. Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Der Durchschnittswert der letzten 13 Wochen. Ist also richtig. Ich hatte auch ein BV und kurz vor der Schwangerschaft 3,5 Wochen unbezahlten Urlaub, weil mein Vater starb. Zog den Schnitt heftig nach unten :-(
Sonni74LS
Was ist denn mit dem § 11 MuSchG? Zitat: (2) Bei Verdiensterhöhungen nicht nur vorübergehender Natur, die während oder nach Ablauf des Berechnungszeitraums eintreten, ist von dem erhöhten Verdienst auszugehen. Ich würde das jetzt so lesen, dass eher nach dem höheren Gehalt dann die Lohnfortzahlung im BV berechnet wird. Bin aber auch nicht wirklich sicher. Hätte ansonsten auch mich eher auf den Satz (1) "Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen" berufen. Vielleicht weiß es noch jemand genauer?
Sternenschnuppe
War ja bei mir so, denn unbezahlten Urlaub hätte ich danach auch nicht mehr gehabt. Kommt auch immer auf den Aarbeitsvertrag an. Wenn sie nachweisen kann, dass sie ab da 36 Stunden gearbeitet hätte, dann könnte da was gehen. In meinem Vertrag ist nur angegeben *bis 40 Stunden *
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