Matuti
Guten Abend, ich hoffe hier kann mir einer bei meinem Sachverhalt weiterhelfen. Ich befinde mich zurzeit in der 7. Ssw. Die Schwangerschaft würde ich Januar 2018 meinem Arbeitgeber melden. Mit der Meldung der Schwangerschaft beim Arbeitgeber würde automatisch ein Beschäftigungsverbot in Kraft treten. Ich bin seit 9 Jahren in der Firma. Seit 11 Monaten arbeite ich in Teilzeit als zuverdienst in meiner derzeitigen Elternzeit, die eigentlich noch bis Mai 2018 läuft. Wir haben bereits vertraglich festgehalten (nichts wissend während der bestehenden SS), dass ich ab Januar 2018 wieder eine Vollzeitstelle besetze und meine Elternzeit dadurch aufgehoben wird. Wie wird mein Lohn in der Zeit des Beschäftigungsverbots berechnet? Bekomme ich ein durchschnitt aus dem Teilzeitlohn oder das volle Gehalt das mir ab Januar auch zustehen würde? Wäre eine spätere Meldung der SS sinnvoll um sicher einen höheren Lohn in BV zu erzielen? Vielen Dank für Ihre Rückmeldung Viele Grüße Matuti
Hallo, wieso erst ab Januar ein BV? Eine Gefahr droht erst dann? Sie bekommen im Falle eines Bvs das, was Sie ohne Bv bekommen würden. Also VZ. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Wenn deine Tätigkeit so gefährdend ist, dass du dafür ein BV brauchst, warum zögerst du dann, die Schwangerschaft jetzt sofort bekanntzugeben? Gefährdest du denn nicht damit dein Kind, das gerade in der Frühschwangerschaft am schutzbedürftigsten ist, dann wenn die Organe sich entwickeln?
Mitglied inaktiv
Wenn du jetzt ein BV erhalten würdest, bekommst du Geld in Höhe TZ bis der VZ Vertrag greift. Ab Januar dann VZ Gehalt im BV. Du musst nicht erst auf Jan. mit der Meldung warten. Du musst keinen Tag vorher VZ gearbeitet haben. Bzgl. Deines momentanen Urlaubs... Wenn du die Schwangerschaft gleich meldest und tatsächlich ein BV erhälst, dann kannst du die ganzen Urlaubstage nach der nächsten EZ nehmen. Hättest Du Urlaub gepart sozusagen :-) Lg und alles Gute
Matuti
Hallo Frau Bader, vielen Dank für die Antowort. Möchte es im Januar erst melden, weil ich die ersten 12 Wochen abwarten möchte und bis dahin sowieso im Urlaub bin. Somit besteht z.. Z. keine Gefahr... Liebe Grüße Matuti
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