Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich werde bald, nach Ende der Elternzeit, in meinen alten Job zurückkehren. Da meine Arbeitszeit von 40 auf 30 Std reduziert wird, will mein Chef meinen Stundenlohn ebenfalls reduzieren (um einen Euro). Begründung: ich könne ja jetzt keine Überstunden mehr machen. Ist das rechtens? Außerdem meine Frage, was mit den Resturlaubstagen vor der Elternzeit passiert. Laut meinem Chef sind diese verfallen, zumal ich ja auch Mutterschutz"urlaub" hatte (was natürlich Quatsch ist) Dennoch, sind die Urlaubstage tatsächlich weg? Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Hallo, 1. Den Urlaub können Sie nach BEEG noch nehmen 2. Der Stundenlohn muss gleich hoch bleiben Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Grundsätzlich muß man den Lohn nicht runterstzen, denn er wird ja künftig auch nur anteilig bezahlt. Und wer sagt denn, daß Du keine Überstunden mehr machen kannst/darfst??!! Zu den Urlaubstagen: die verfallen nicht! § 17BEEG (früher BErzGG) Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
immer wieder erschreckend zu lesen, wie viele AG sich aus der Pflicht stehlen wollen. Wirklich, hauptsache der AN erfüllt alles zu 200 %
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