Hallo Frau Bader, ich streite mich seit Wochen mit meinem AG wegen der Lohnberechnung im BV. In dem Zeitraum von 13 Wochen bzw. 3 Monaten vor Eintritt der Schwangerschaft war ich aufgrund verschiedener akuter Erkrankungen für nur 6 Wochen arbeitsfähig und in der Restzeit arbeitsunfähig krank. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall fiel schon (vertraglich geregelt, das liegt an Grundlohn und Bereitschaftsdienstlohn) geringer aus als wenn ich arbeiten gehe (ca. 500 EUR Netto). Nun basiert darauf aber genau die Berechnung meines Lohnes im BV, sodass ich jetzt im BV ca. 300 -400 EUR Netto weniger habe als würde ich arbeiten gehen. Im MschG steht " Für die Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts für die Leistungen nach den §§ 18 bis 20 bleiben unberücksichtigt: (...) 2. Kürzungen des Arbeitsentgelts, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldetem Arbeitsversäumnis eintreten, und (...) Was versteht man unter " Arbeitsausfälle" oder "unverschuldetes Arbeitsversäumnis"? Schließt das meine Problematik mit Krankheit ein? Macht es aus ihrer Sicht Sinn, dem Sachverhalt anwaltlich nachzugehen? Es würde immerhin insgesamt um ca. 3000EUR gehen. Danke für Ihre Mühe und viele Grüße!
von Glücksfee am 03.12.2018, 19:21