Mitglied inaktiv
1. Ich würde gerne wissen, wer den Lohn bei einem Beschäftigungsverbot weiter zahlt? Wie ich gehört habe steht einem der komplette Lohn zu und nicht nur das gekürzte Krankengeld? 2. Liegt es im ermessen des Arztes jemanden die gesamte Schwangerschaft krankzuschreiben oder ein Beschäftigungsverbot auszusprechen?
Hallo, Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen. KRANKSCHREIBUNG: 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Nicole, zu deiner 1. Frage: Wenn die Angestelltenzahl unter 20 ist, dann zahlt das die Krankenkasse, ansonsten der Arbeitgeber. 2. Frage woss i net. LG Bienchen
Mitglied inaktiv
Also 1. ja, der volle Nettolohn und bei unter 20 Beschäftigten bekommt es der AG wieder von der Krankenkasse über die Umlage. Zu 2. Ja, der Arzt darf das Beschäftigungsverbot aussprechen, aber nur, wenn es tatsächlich in der Schwangerschaft begründet ist. Der AG darf aber wissen, welche Arbeiten evtl. erlaubt wären (zum Beispiel bei einem Beschäftigungsverbot wegen des Hantierens mit giftigen Substanzen, könnte die AN dann Schreibtischarbeiten machen). Gruß Trine
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