Mitglied inaktiv
Hallo, ich steh gerade völlig auf dem Schlauch. Mein vorraussichtlicher ET ist der 16.11.2006. Gestern rief ich auf der Arbeit an, weil ich noch kein Gehalt für SEptember bekommen hab (normalerweise ist am 15/16. der SCHECK! da). Die sagten mir, die bräuchten eine Bescheinigung vom Dok über den entgültigen Geburtstermin, wegen dem Mutterschutz. Ich sagte nur, das kann man ja erst hinterher dann geben, man weiss ja nicht wann das baby kommt!. ICh würde ja einen Kaiserschnitt bekommen, und dann könnte ich so eine Bescheinigung ja schliesslich vom Krankenhaus ausstellen lassen. Jetzt ist meine Frage: Das Bundesversicherungsamt bekommt von mir die Bescheinigung vom FA, sprich mit dem vorraussichtlichen ET am 16.11. Aber wenn jetzt zb der Ks für den 2.11. geplant wird, das sind ja 14 tage eher.Mein Mutterschutz begann am 5.10., da war ja auch noch nicht klar das es ein Kaiserschnitt wird. Wenn mann dann vom beginn des Mutterschutzes am 5.10 (ausgeht, hiesse es für meine firma, sie würden dann noch 14 tage davon abziehen, ooooobwohl ich da ja noch gar nicht in Mutterschutz war und mir diese ja auch nicht vergüten). Ist das so richtig? Vielen DAnk Andrea Wagner
Hallo, Sie bekommen auf jeden Fall die Mutterschutzfrist 6+8 Wochen Mutterschaftsgeld (oder länger, wenn es eine Frühgeburt ist) Liebe Grüsse, NB (mit Emilia, geboren am 17.11.)
Mitglied inaktiv
ganz egal wann der beburtstermin ist die kasse zahlt einen teil des geldes im mutterschutz und der arbeitgeber.......6 wochen davor und acht wochen danach......sollte sich dein termin verschieben also eher wird die zeit hinten angehängt (also sie kommt 2 wochen eher dafür ist die zeit danach dann 10 wochen statt 8) und für diese insgesamt 14 wochen zahlt arbeitgeber und kraneknkasse.......und in mutterschutz bist du ja eh schon.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich bin schwanger und habe noch 10 Wochen bis zum Mutterschutz. Nun bin ich krank geschrieben und darf vor der Geburt aufgrund einer Schwangerschaftbedingten Erkrankung nicht mehr arbeiten. Das heißt ich werde 4,5 Wochen Krankengeld beziehen und dann in Mutterschutz gehen. Wie wirkt sich das auf Mutterschafts- und Elterngeld au ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in der 21. Woche Schwanger. Entbindungstermin ist der 13.03.2024. Ab dem 30.01.2024 bin ich im Mutterschutz. Seit dem 18.08.2023 habe ich ein ärztliches Attest für ein Beschäftigungsverbot das jede Tätigkeit umfasst. Ich bekomme derzeit Mutterschutzlohn. Mein derzeitiger Arbeitsvertrag läuft am 11.01.2024 aus. ...
Hallo, Wie sieht es denn mit Urlaub vor dem Mitterschutz aus ? Ich habe mal gelesen das Ich meinen vollen Urlaubsanspruch vor dem MS nehmen darf , oder ist das falsch ? Bei meiner Tochter 2018 hat mein AG mir erst alle Urlaubstage gegeben und mich dann erst ins BV geschickt. Aktuell bekomme Ich bei meinem neuem AG kein BV und mein Arzt stellt ...
Liebe Frau Bader, normalerweise habe ich einen 35h Vertrag. Vom 01.02.2023-31.01.2023 hatte ich aber einen befristeten 40h Vertrag. Mein ET sollte am 15.03.2024 sein, war jetzt aber schon am 08.03.2024. Das heißt aber, mein Mutterschutz begann am 02.02.2024. Der 01.02.2024 war dann 1 Tag, den ich wieder 35h gearbeitet habe. Mein Arbeitgeber sto ...
Hallo Frau Bader, ich habe die Frage zwar schon im Forum gelesen bin aber trotzdem nicht ganz sicher, ob ich es richtig verstanden habe. ich erwarte unser 2. Kind ca. Ende Mai 2024 (ET 25.05.24) die Elternzeit von unserem 1. Kind hatte ich bis zum 18.03.24 beantragt. Ich habe diese jedoch bis zum 12.04.24 verlängert und beendet. Beginn ne ...
Sehr geehrte Frau Bäder, Ich habe meinen Sohn am 18.08.2022 geboren und am 17.08.2024 beendet meine Elternzeit. Ich bin wieder im zweiten Zustand und erwarte noch 1 Kind. Mein Mutterschutz fängt am 31.08 an. Also 2 Wochen nach der Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber will die Elternzeit verlängern. 1.Frage ist.: Soll ich das annehmen ...
Hallo Frau Bader, ich bin schwanger und werde ca. 1,5 Monate bevor mein Mutterschutz (20.9.) beginnt von Berlin nach Bayern umziehen. Aufgrund des Umzuges werde ich von meiner Arbeitgeberin, bei der ich seit 5 Jahren arbeite gekündigt. Ich arbeite momentan Teilzeit als Werkstudentin. Was kann ich tun um Mutterschutzgeld und Elterngeld zu bekomm ...
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell Teilzeit in Elternzeit angestellt und wieder schwanger. Zum 10.07. beende ich meine Elternzeit, da der Mutterschutz von Kind 2 beginnt. Aus dem aktuellen Jahr habe ich noch 10 Urlaubstage offen (nicht geplant). Ich möchte diese gerne vor dem Mutterschutz nehmen und somit 10 Tage früher "aussteigen". Mein AG ...
Meine Frau arbeitet als Integrationshilfe an einer Schule. Sie ist befristet angestellt da der Betrieb die Stelle an die Förderung der I-Hilfe seitens des Jugendamts gebunden hat. Nun hat Sie frühzeitig ihrem Arbeitgeber bescheid gegeben dass sie schwanger ist. Darauf hin hat dieser direkt in die wege geleitet, dass der Vertrag wenige Wochen vor d ...
Hallo, Ich habe am 22.01.25 meine Ausbildung beendet und bin im selben Unternehmen in ein Beschäftigungsverhältnis mit neuem Gehalt gewechselt. Seit dem 27.01.25 bin ich nun im Mutterschutz. Ich bin von dem Paragraphen 21 Mutterschutzgesetz Absatz 4 etwas verwirrt... Wird mein neues Gehalt nun berücksichtigt oder nicht? Es handelt si ...
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner