hammse
Sehr geehrte Fr.Bader, ich befinde mich in der 15.SS-Woche und habe einen Blasenprolaps und Cervix-Insuffiezienz und werde wochl, wenn es überhaupt hält die restl.Schwangerschaft liegen müssen. Nun zu meiner Frage, habe eine 2jährige Tochter und mein Mann ist voll berufstätig und hat seinen Job erst vor kurzen aufgenommen. Jetzt stehen wir natürlich vor einen Problem, wie kann er arbeiten?, Gibt es Lohnersatz von der Krankenkasse somit der daheim bleiben kann?? Kann ihn jemand bei Haushalt/Kochen helfen?? MFG Hammse
Hallo, Mit einer in der Regel externen Haushaltshilfe unterstützt die Krankenkasse Familien mit Kindern unter zwölf Jahren, wenn beispielsweise die Mutter wegen eines Krankenhausaufenthalts die Kinder nicht mehr versorgen kann. In ihren Satzungen können die Krankenkassen weitergehende Leistungen vorsehen, etwa für eine Erholungsphase nach dem Krankenhausaufenthalt. Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen häuslicher Krankenpflege, Mütter- (genesungs-)kur oder einer Vorsorge- bzw. Rehabilitationskur die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Bei beiden Varianten ist ferner Voraussetzung, dass eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Weiter kann die Satzung bestimmen, dass die Krankenkasse in anderen als den genannten Fällen Haushaltshilfe erbringt, wenn Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Als Haushaltshilfe stellt die Krankenkasse eine Ersatzkraft; sofern dies nicht möglich oder zweckmäßig ist, werden die Kosten für eine selbstbeschaffte Ersatzkraft in angemessener Höhe erstattet. Eine Erstattung erfolgt nicht für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad. Ersatzkräfte stellen u.a. - auch für nicht versicherte Personen - die Sozialen Dienste und Sozialstationen (§§ 38, 132 Sozialgesetzbuch V.). Statt einer Haushaltshilfe von außen kann die Kasse bei vergleichbaren Kosten auch Angehörigen, insbesondere dem Ehemann, den Verdienstausfall erstatten. Ob das auch mit nichtehelichen Vätern klappt, hängt von der Kasse ab! Liebe Grüsse, NB
CKEL0410
hallo in manschen fällen kann man eine hilfe auch in der ss bekommen,wegen bettruhe z.b. guck mal hier http://www.eltern.de/beruf-und-geld/finanzen/haushaltshilfe-schwangerschaft.html frag mal bei deiner kk nach.
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