Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Leistung nach Elterngeld

Frage: Leistung nach Elterngeld

PitBullBerlin

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Hallo Frau Bader Irgendwie kann mir keiner weiter helfen. Ich bin am 21.04.2017 zum zweiten mal Mama geworden. Ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt mit dem Gedanken innerhalb der Elternzeit wieder Teilzeit zu arbeiten. Nun mein Problem: ich bin über eine zeitarbeitsfirma angestellt und die haben momentan keine teilzeitstelle für mich. Ich muss also weiterhin zuhause bleiben ohne Arbeit. Ich bekomme aber nur noch bis Ende Mai 2018 Elterngeld. Einen Kita Platz für meine kleine habe ich erst ab September 2018. Ich kann also nicht arbeiten gehen weil meine kleine nirgends unterkommen kann und habe ab Juni kein Geld mehr. Meine Frage: habe ich auf irgendwelche Leistungen Anspruch? Zum Beispiel ALG 1? Wobei man beim ALG 1 ja dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss oder?! Das ist ja bei mir nicht der Fall. Ich weiß wirklich nicht mehr weiter. Bitte helfen Sie mir. Ich kann doch nicht ohne Geld Leben?! Irgendwas muss es ja geben.


mellomania

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der vater der kinder bzw. des kindes ist für euch verantwortlich...finanziell u.a.. wie ist da die lage? verzwickte situation...


malini

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Du könntest dir von deinem AG die Erlaubnis geben lassen, wo anders zu arbeiten. Wenn er nichts hat, muss er fast zustimmen, solange es keine direkte Konkurrenz ist. Wenn du nicht gleich was findest, kannst du auch ALG 1 beziehen ABER das erst, sobald dein Kind nachweislich betreut ist.


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