Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich bin seid zwölf Jahren in unserem Kindergarten als Integrationkraft eingestellt.Ich habe immer nur Jahresverträge,was bei dieser Stellenbeschreibung jedoch üblich ist.Was ist, wenn ich nun Schwanger werden würde? Habe ich aufgrung des langen Beschäftigungsverhältnisses einen rechtlichen Schutz,sodas mein Vertag weiter geführt werden muß? Oder darf er in diesem speziellen Fall tatsächlich einfach auslaufen? Mit freundlichen Grüßen Melanie
Hallo, eine derart lange Befristung ist nur zulässig, wenn es einen sachlichen Grund dafür gibt. Nach einer so langen Zeit ist das eher unwahrscheinlich. Dann blau wird der Vertrag automatisch in einen unbefristeten Vertrag gewandelt. Liebe Grüße, NB
CKEL0410
Nein er läuft aus,aber gibt es nicht eine gesetzl. Regelung das nach dem dritten befristeten vertag ein unbefristet gemacht werden.muss,mein mal Sowas gehört zu haben.
Mitglied inaktiv
Ja das ist richtig.Jedoch ist das bei Integrativkräften anders.Die sind natürlich nur so lange im Kindergarten, wie eben auch Kinder mit Behinderungen usw in den Einrichtungen sind.
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