Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Lässt sich eine getroffene Teilzeitvereinbarung im Rahmen der Elternzeit ändern?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Lässt sich eine getroffene Teilzeitvereinbarung im Rahmen der Elternzeit ändern?

Sunshine2012

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Hallo Frau Bader, ich befinde mich derzeit im 2. Elternzeitjahr und habe mit meinem Arbeitgeber vereinbart, dass ich bis zum Auslaufen der Elternzeit (derzeit 2 Jahre beantragt) in Teilzeit arbeite. Im Vertrag steht, das nach Ablauf der zwei Jahre neu über den Teilzeitvertrag verhandelt werden muss. Ich plane nun das dritte Elternzeitjahr im Rahmen der 7 wöchigen Frist einzureichen, da ich nicht nach Ablauf der zwei Jahre Vollzeit zurück kehren möchte. Ich überlege aber auch im 3. Elternzeitjahr überhaupt nicht zu arbeiten bzw. meine Stundenanzahl ggf. weiter zu reduzieren, d.h. den Teilzeitvertrag in Elternzeit dahingehend anzupassen. Ist dies möglich und wenn ja welche Fristen gilt es einzuhalten. Herzlichen Dank im Voraus für Ihre fachliche Einschätzung. Viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das ist grundsätzlich möglich. Ob Ihr Arbeitgeber verpflichtet ist, dem zuzustimmen, hängt von der Anzahl der Arbeitnehmer ab. Es ist jedoch möglich, zu 100 % in Elternzeit zurückzukehren. Grundsätzlich gilt eine Frist von sieben Wochen zur Änderung der Teilzeit. Liebe Grüße, NB


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