Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich hatte von Januar 2008 die letzten Lohnnachweise meines Exmannes vorliegen. Ein Jahr später wechselte er seinen AG. Er überwies ab da 80€ mehr an Kindesunterhalt für seine 3 Kinder (17,14 und 6 zu diesem Zeitpunkt), die bei mir leben. Er verschwieg mir bis Januar 2010, daß er insgesamt netto 900€ netto jeden Monat mehr Lohn bekam. Könnte ich den Kindesunterhalt, der ja ansich um einiges höher wäre in dem einen Jahr, nachfordern? Er hat mich darüber überhaupt nicht in Kenntnis gesetzt! LG Charissa
Hallo, Sie haben Anspruch auf Auskunft, das setzt aber voraus, dass Sie auch gefragt haben. Eine Pflicht zur eigenen Auskunft halte ich für fragwürdig. Wenn er gelogen hat, sieht es anders aus. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Sorry, grober Rechtschreibfehler in der Überschrift - sollte heißen: KV hat Lohnerhöhung verschwiegen!
Mitglied inaktiv
o.t.
Hallo, können Sie denn beweisen, dass er Sie angelogen hat bzw Sie gefragt haben? Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Leider nein. Ich unterhielt mich mit ihm darüber, als er unseren Jüngsten abholte. Seinen aktuellen Lohnnachweis hat er bis Januar 2010 nicht mehr vorgezeigt, erst nach mehrmaligem Auffordern.
Hallo, Wenn Sie es nicht nachweisen können u bei dem Gespräch mit ihm alleine waren, sieht es schlecht aus. Recht haben und Recht kriegen.. Am besten jetzt schrifltich offiziell anschreiben und zur Auskunft + hinter angemessene Zahlung auffordern, alles per Einschreiben Rückschein -> er scheint ein "linker Vogel" zu sein. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Ja, so werde ich das machen. Vielen Dank für Ihre rasche Hilfe! LG Charissa
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