Julia Bach
Meine Elternzeit endet demnächst und dann muss ich in 100% Kurzarbeit. Ich habe seit einigen Monaten einen Nebenjob auf 450,00 € Basis, kann ich den weiterhin ausführen, trotz Kurzarbeit und muss ich meinen Arbeitgeber informieren?
Hallo, Ihr Ag weiß gar nichts von der Tätigkeit? Das ist aber schlecht. Sie haben dann ja nach der EZ einen VZ-Kob und den Minijob. Kommen Sie da nicht über die erlaubten (8 Std Tag/ 48 Std/ Woche)? Ist die TZ-Tätigkeit auf die EZ befristet geesen und beginnt jetzt neu? Dann wäre das die Chance, mit dem AG I zu sprechen. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Deinen AG hättest du informieren müssen, BEVOR du bei einem anderen AG angefangen hast zu arbeiten! Das ist nämlich genehmigungspflichtig.
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