Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, mein Ex-mann hat zur zeit Kurzarbeit in seinem Firma,darf er den Kindesunterhalt(2 Kinder) kürzen? Vielen dank für Ihre hilfe!! mfg
Hallo, ja. Wenn es einen Titel gibt, muss er das gerichtlich machen Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Wenn er durch die Kurzarbeit jetzt weniger Geld in der tasche hat, denke ich mal schon, er hat ja auch nen selbstbehalt! Da darf er ja nicht drunter rutschen, muss ja auch leben! Von daher wird da sicherlich der Unterhalt neu berechnet werden müssen!
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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin alleinerziehend und mein Kind ist nun 18 Jahre alt geworden, es geht noch zur Schule. Es hat beim Jugendamt nun die Einwilligung gegeben dass der Unterhalt des Kindvaters neu berechnet wird. Das Formular wird erst noch zugesandt. Die Dame vom Jugendamt hat neulich am Telefon gemeint dass ich keinen Unterhalt bez ...
Hallo, ich bin derzeit in Teilzeit - Elternzeit. Mein Arbeitgeber will nun Kurzarbeit anmelden. Dafür wurde an jeden Mitarbeiter Kurzarbeitverträge gesendet. Wir wollen derzeit ein zweites Kind, daher machen mir die Konsequenz auf das zukünftiges Elterngeld Sorgen. Meine Frage ist nun: Muss ich diesen Vertrag unterschreiben? In wieweit schüt ...
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