Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, mein Ex-mann hat zur zeit Kurzarbeit in seinem Firma,darf er den Kindesunterhalt(2 Kinder) kürzen? Vielen dank für Ihre hilfe!! mfg
Hallo, ja. Wenn es einen Titel gibt, muss er das gerichtlich machen Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Wenn er durch die Kurzarbeit jetzt weniger Geld in der tasche hat, denke ich mal schon, er hat ja auch nen selbstbehalt! Da darf er ja nicht drunter rutschen, muss ja auch leben! Von daher wird da sicherlich der Unterhalt neu berechnet werden müssen!
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