Verdreht22
Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann und ich haben uns kurz vor der Corona-Pandemie getrennt. Bis vor kurzem haben wir unsere Finanzen einfach mit dem Gemeinschaftskonto weiterlaufen lassen, weil wir in einer Mediation alles klären wollten. Die Mediation ist jetzt aber auf Eis gelegt, weil wir keine Kinderbetreuung haben wegen den Corona-Beschränkungen. Somit habe ich auch keinen Anwalt. Mein Mann arbeitet ganztags von ca. 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr, drum haben wir uns vorerst auf das Residenzmodell geeinigt. Wenn mein Mann in ferner Zukunft eine Arbeit findet, bei der er nur ca. 35 h arbeiten muss, wollen wir bzw. er das Wechselmodell durchführen. Jetzt kommt aber der Knaller: Auf einmal will mein Mann sofort die Finanzen teilen: Sein Gehalt soll sein Gehalt bleiben, mein Gehalt meines. Kein Unterhalt.(Weder Kindesunterhalt, noch Trennungsunterhalt) Denn erstens ist sein Kurzarbeitergehalt dann nur unwesentlich höher als mein Teilzeitgehalt und zweitens betreut er aktuell aufgrund der Kurzarbeit (100 Prozent) die Kinder mehr als zur HÄlfte mit. Geht das einfach so? ich meine, ich kann jetzt so kurzfristig nicht auf eine Vollzeitstelle wechseln (brauche mehrere MOnate Vorlauf dafür) und selbst wenn ich dann auf Vollzeit wäre, kann es sein, dass bis dahin mein Mann wieder normal arbeitet (ohne Kurzarbeit) und wieder von 7:00 Uhr bis 19:00 Uhr außer Haus ist. Wer soll dann die Kinder abholen, wenn ich bis dahin auch Vollzeit arbeite? Ohne jeglichen Unterhalt muss ich aber Vollzeit arbeiten, von der Teilzeitstelle kann ich nicht leben. Kann der Unterhalt einfach so angepasst werden, nur weil mein Mann jetzt paar Monate Kurzarbeit macht? Klar muss er dann weniger zahlen, aber kann er einfach so kurzfristig von Residenzmodell auf WEchselmodell umsteigen und dann paar Monate später wieder umgekehrt? Mein Vorschlag wäre einfach, dass wir die Finanzen erstmal weiterlaufen lassen und den Trennungsunterhalt und Kinderunterhalt auf Basis des normalen Gehaltes berechnen und dass dieser Unterhalt erst dann ausgezahlt wird, wenn die Kurzarbeit vorbei ist. Vorher leben wir eh alle in einer Wohnung (während Corona zieht niemand aus), so dass das alles total egal ist. Vielen DAnk schon im voraus!
Hallo, nein. Der Trennungs- und Kindesunterhalt muss ausgerechnet werden. Und dem Kind steht immer Mindestunterhalt zu. Liebe Grüße NB
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