Mitglied inaktiv
Hallo Frau bader, ich habe folgendes Anliegen an Sie: Ich bin im Moment in der 37 oche schwanger, bald kommt unsere 2 Tochter schon zur Welt. Ich stehe bis jetzt in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis bei meinem jetztgen Arbeitgeber und habe dementsprechend auch ( vor 8 Wochen ) rechtzeitig Eine Eltzernzeit beantragt ( meine jetzige Elternzeit läuft noch ein halbes Jahr !!!! lang ). Jetzt habe ich heute erfahren ( per Brief ), dass mein Arbeitgeber sich von der AG trennt und selbständig macht. Dementsprechend hat er mir einen Schreiben zugeschickt, wo es drin steht, dass enn ich unterschreibe - er mich dann sozusagen weiterhin "beschädtigt" ( übernimmt ), sonst wenn ich es nicht mache, muss er mir kündigen. Jetzt stehe ich vor "nem Rätsel: soll ich unterschreiben oder nicht? Denn wenn ja - wie sieht es dann aus mit dem Kündigungsschutz für mich aus und muss ich dann wohl wieder die Elternzeit neu beantragen?Und was ist, wenn ich mich dagegen entscheide - wie sieht es mit der Elternzeit für meine erste Tochter aus beim alten Arbeitgeber ( den die läuft noch theoretisch halbes Jahr lang )? Und erde ich dann trotzdem vom neuen Arbeitgeber gekündigt, obwohl ja normalerweise ei Kündigungsschutz vorliegt??? Ich bin in einer Zwickmühle, vor allem eil ich bis heute noch gar nichts von dem Wechsel wusste und muss mich ( laut dem Schreiben ) bis zum 1.06. schon entscheiden, da der Wechsl ab dem datum in kraft tritt. Wäre Ihnen für jeden Rat dankbar!!!!
Hallo, es kommt an, mit wem Sie den Vertrag geschlossen haben. Derjenige kann Ihnen nicht kündigen (SchwS). Wenn das nicht der Briefeschreiber ist, können Sie beim alten Ag kündigen u einen neuen Vertrag schließen. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Wenn ich das richtig verstanden habe, dann ändert sich für Dich eigentlich nix ! Dein AG bleibt ja Dein AG, nur dass er nun unabhängig ist und sich aus einer größeren Gesellschaft löst. Bei wem genau hast Du denn Deinen Arbeitsvertrag ? Bei uns war es letztes Jahr auch so, dass meine Firma aufgekauft wurde, die Mtarbeiter übernommen irag bekommen vom neuen AG, aber an der Betriebszugehörigkeit etc. hat sich nichts geändert. War dann weiterhin im Erziehungsurlaub und nun habe ich ( ohne einen Tag unterm neuen AG zu arbeiten ) ein BV und bekomme mein altes Netto. Auch Deine alte Elternzeit müsste weitergehen, es sei denn ich hab da nun einen riesen Denkfehler.
Mitglied inaktiv
Ich hoffe, du hast Recht, denn sonst wäre es ja ganz blöd für mich. Ich hoffe, dass Frau Bader auch dasselbe dazu meint.
Mitglied inaktiv
Also ganz ganz sicher bin ich nicht, aber bei uns war das eben ähnlich. Wobei bei uns ja sogar der ganze AG gewechselt hat und alle Konditionen blieben. Deiner splittet sich ja "nur" ab. Von daher .....
Mitglied inaktiv
Danke für die Antwort - habe heute lange telefoniert ( sowohl mit dem alten als auch mit dem neuen AG ) - habe die Sache jetzt geklärt - der Vertrag wird weiterhin so übernommen wie gehabt, also habe ich momentan nichts zu befürchten :)
Ähnliche Fragen
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage zum Kinderbetreuungszuschuss im Mutterschutz. Mein Arbeitgeber zahlt Eltern mit Kindern einen monatlichen Kinderbetreuungszuschuss in Höhe des Kita-Beitrags. Ich bin nun mit dem zweiten Kind schwanger und im Mutterschutz und der Betreuungszuschuss wurde mir nicht ausgezahlt. Ist dies rechtens? Eigentlic ...
Guten Tag, ich möchte ab Oktober wieder arbeiten. Mein Sohn ist im Mai 2023 geboren. Ich habe bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre Elternzeit beantragt. Normalerweise hätte ich nun auch bei diesem in Elternteilzeit wieder gestartet. Ich kann nun aber nicht mit den Arbeitszeiten starten, die ich mir vorgestellt hatte, weshalb ich meinen AG wechsel. ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich muss aufgrund fehlender Betreuung meines Sohnes meine Elternzeit innerhalb der ersten zwei Jahre (ich hatte nur 1 Jahr elternzeit genommen) verlängern. Ich habe meinem Chef einen entsprechenden Antrag per Einschreiben mit Rückschein geschickt, dieser ist angekommen. Seit 6 Wochen meldet sich mein Chef nun nicht auf ...
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zum ärztlichen Beschäftigungsverbot nach der Entbindung. In §16 (2) steht, dass es auf ärztliche Bescheinigung "in den ersten Monaten" möglich ist. Eine Begrenzung wird ausdrücklich nicht genannt. In einem Leitfaden steht allerdings "in der Regel in den ersten 6 Monaten". Sind diese 6 Monate verbindlich ode ...
Liebe Frau Bader, Meine Elternzeit lief zu Ende August aus. Ab dem 1.9.. habe ich einen neuen Arbeitsvertrag bei einem neuen Arbeitgeber. Kurz vor Ablauf der Elternzeit habe ich mich verletzt und wurde bis Mitte September krank geschrieben. Jetzt sagt der neue Arbeitgeber, dass ich keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung in den ersten vier Woche ...
Hallo, ich übe aktuell einen Minijob & Saisonarbeit aus. Nächste Woche habe ich ein Vorstellungsgespräch für eine Vollzeitstelle. jetzt zu meiner Frage: ist es möglich, dass ich bei meinem Minijob/Saisonarbeit die Schwangerschaft bekannt gebe ohne, dass mein neuer potentieller Arbeitgeber das über die Krankenkasse oder oder erfährt? ...
Liebe Frau Bader, folgender Frage: ich bin bei meinem Arbeitgeber mit einem Vollzeitvertag angestellt, aktuell in Elternzeit. Nebenberuflich bin ich in der Elternzeit selbstständig mit Psychotherapie. Bei erneuter Schwangerschaft werde ich die Elternzeit beenden und in Mutterschutz gehen. Wie ist es mit dem Arbeitgeberzuschuss für d ...
Sehr geehrte Frau Bader, von Januar 2024 - Februar 2025 war ich krankgeschrieben. Zum 31.5.2024 habe ich einen Aufhebungsvertrag beim alten AG unterzeichnet und von Juni 2024 - Februar 2025 weiterhin Krankengeld bezogen. Ab 01.03.2025 habe ich einen neuen Arbeitsgeber und am 04.03.2025 wurde bei einer Vorsorgeuntersuchung eine Schwangerschaft i ...
Ich bin seit 2023 in Elternzeit (bei Arbeitgeber 1), bis 2026. Seit kurzem arbeite ich mit Zustimmung des AG1 bei einem zweiten Arbeitgeber in Teilzeit. Bei AG2 ist es ein normaler Teilzeitvertrag, nicht auf die Elternzeit begrenzt, nicht befristet. Der Plan war bei AG1 zum Ende der Elternzeit zu kündigen. Nun erneute Schwangerschaft. Ist es ric ...
Hallo Frau Bader, eine Frage zwecks Urlaub im Minijob. Elternzeit zwei Jahre, läuft noch bis Mitte August 2025, seit letztem Jahr September wieder in meinen alten Job auf Minijob Basis angestellt. Bin erneut schwanger und Mutterschutz beginnt am 2.8.2025, hab kein Beschäftigungsverbot also noch am arbeiten. Darf mir mein Chef vier Tag ...
Die letzten 10 Beiträge
- Kündigung in Elternzeit wegen Betriebsaufgabe
- Meine Eltern wollen die obsorge meines kindes
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname
- Urlaubsanspruch nach Elternzeit und schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz