AnnaJensJohan
Guten Tag Frau Bader, Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen. Unsere zweite Tochter ist im April 2019 geboren und ich habe für 1 Jahr Elterngeld beantragt. Mein Arbeitsvertrag ist in dieser Zeit ausgelaufen wg Befristung. Jetzt bin ich möglicherweise wieder schwanger. Nun meine Frage : was passiert mit mir, wenn meine Elternzeit im April zuende geht und das Elterngeld auch? Schwanger wird mich wahrscheinlich niemand einstellen, zumal ich als Erzieherin in Schwangerschaft ins Beschäftigungsverbot komme... Arbeitssuchend kann ich mich wahrscheinlich auch nicht melden oder? Alg 1 auf Berechnungsgrundlage vom Elterngeld? Und Alg 2 würde ich auch nicht bekommen... Und wie berechnet sich dann ggf das erneute elterngeld beim dritten Kind? Fragen über Fragen... Ich hoffe, Sie können etwas Licht ins Dunkel bringen und bedanke mich herzlich für Ihre Bemühungen. Mit netten Grüßen, Anna
Hallo, 1. Ohne AG sind Sie nicht mehr in EZ, mit Ende des EG läuft auch die beitragsfreie KK aus - wichtig! 2. Sie können sich ganz normal dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen und erhalten ArbGeld 1. ANsders, wenn Ihnen jemand ein BV ausspricht. 3. Das EG berechnet sich nach dem Einkommend er letzten 12 MO vor der Geburt - ohne Monate mit EG und MG + Geschwisterbonus. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Arbeitssuchend musst du schon deshalb sein, um krankenversichert und Anspruch auf Mutterschaftsgeld zu haben. Das neue Elterngeld wird auf Grundlage der 12 Monate vor neuem Mutterschutz berechnet. Monate mit Elterngeld (in deinem Fall bis 4/20) und Mutterschaftsleistungen werden ausgeklammert und durch frühere Lohnabrechnungen ersetzt. Aber Monate mit Alg1, also Monate ohne eigenes Einkommen oder mit Lohn Ersatzleistungen zählen mit 0€ mindern das neue Elterngeld. Alg2 Anspruch gibt es wenn die Voraussetzungen gegeben sind. Mindern aber auch das EG
Dojii
Noch ein kleiner Zusatz, deine Elternzeit ist rechtlich bereits beendet und zwar mit dem Datum, an dem dein Vertrag ausgelaufen ist. Aktuell bist du Hausfrau im Elterngeldbezug.
luvi
Hallo, Leider weiß ich nicht genau, ob das noch geht, aber evtl. könntest du die letzten Elterngeld-Bezugs Monate splitten, so dass du jeden Monat die Hälfte erhältst. Du wärst somit länger versichert. Würden dann evtl. auch 14 Monate für die Berechnung des neuen EGs ausgeklammert? Vielleicht kann da jemand anderer noch dazu was sagen. Ansonsten könntest du dich schon arbeitslos melden. Du musst Betreuung vorweisen für das Geschwisterkind, auch als Erzieherin kommt man nicht automatisch ins BV, bei der Bewerbung musst du es nicht sagen, außerdem könntest du dich auch auf andere Jobs bewerben. LG luvi
Mitglied inaktiv
Ja bei egplus werden 14 Monate ausgeklammert.... @ap.. Also wenn möglich schnell zur Behörde und die letzten Monate März und April in egplus andern sodass noch Mai und Juni 20 ausgeklammert wird. Was noch ginge, ist nach Ablauf des EG in die Familienversicherung vom Mann zu Wechseln. Geldvorteil gibt es dann aber auch nicht.. Alg1 gibt es auch nur bei entsprechend Kinderbetreuung für die beiden erstgeborenen. Ohne Schwangerschaft hattet ihr ja sicher einen Plan, weil nur ein Jahr EG....
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