Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

kurz vor Ende Elternzeit wieder schwanger

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: kurz vor Ende Elternzeit wieder schwanger

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader ! Zwischen dem Ende meiner aktuellen Elternzeit und dem Beginn der neuen Mutterschutzfrist liegen in meinem Fall 5 Wochen. Mein Arbeitgeber ist eine öffentliche Sparkasse mit etwa 1500 Mitarbeitern. * kann der AG eine erneute Anstellung für diese 5 Wochen verweigern ? * hätte ich Nachteile, wenn ich in diesen 5 Wochen z.B. 3 Tage arbeite und dann u.U. arbeitsunfähig werde ? Besten Dank im voraus für Ihre Meinung


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Wenn nach Beendigung des EUs eine relativ kurze Zeit bis zur Geburt des nächsten Kindes ist, gibt es hierfür keine Sonderregelung. Wenn die drei Jahre noch nicht ausgeschöpft sind, kann man den AG um Verlängerung bitten. Man muss ansonsten arbeiten im normalen vertraglichen Rahmen gehen oder mit dem AG eine Sonderregelung finden. Eine Krankschreibung vom Arzt geht nur, wenn auch tatsächlich ein Grund dafür vorliegt. Unbezahlter EU oder Arbeitszeitverkürzung ist schlecht, denn dann verschlechtern sich fast alle Ansprüche (KK, Mutterschaftsgeld...), da diese sich nach den letzten Gehältern berechnen. Da man schwanger ist, kann der Ag nicht einfach kündigen. Bei schlechter Auftragslage muss der Ag, wenn er kündigen will, die Zustimmung von der Aufsichtsbehörde einholen. Gruß, NB


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