pummelchenelyas
Hallo frau RA Bader, Ich würde gerne einen Kurantrag stellen in einer Mutter-Kind-Klinik, mit dem Kindsvater haben wir gerichtlich ein erweitertes Umgangsmodell (er hat sie alle 2 Wochen von Mittwoch bis Sonntag) vereinbart. Jetzt ist meine Frage: Darf ich mit den Kindern in Kur gehen? Diese 2-3 Wochen in Kur würden ja die Umgangszeit mit dem Kindsvater überschneiden.
Hallo, ja, da sollte man dann einen Ersatztermin schaffen. Liebe Grüße NB
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