Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe vor nach der Geburt meines 1 Kindes für drei Jahre in Elternzeit zu gehen, aber möchte versuchen schon nach 6 Monaten mit 16 h die Woche zu arbeiten. Und ggf. später nochmal aufzustocken auf max. 30 h. Bin mir aber unsicher ob das mit der Stundenzahl/Teilzeit so klappt. Was für Vor- bzw. Nachteile habe ich, wenn a. ich mich auf 16h nach 6 Monaten festlege, und später feststelle, dass das nicht machbar ist? b. ich auf Nr. Sicher gehe und 16h nach 12 Monaten beantrage und dann ggf. doch früher wieder einsteigen will Viele Grüße, Manuela
Hallo, AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen wegen der Teilzeit in EZ einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen. Dann müssen Sie 7 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen. Dies ist für bis zu 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich. Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc. Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür. Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen. Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden. Liebe Grüsse, NB
Mamamaike
Hallo, meinst Du nach acht Wochen? Die musst Du nach der Geburt zwingend nehmen. Zum rechtlichen kann ich Dir da nichts weiter raten, möchte aber zu Bedenken geben, dass Du ja jetzt noch gar nicht weißt, wie es Dir oder Deinem Kind nach der Geburt geht und ob Du nach genau acht Wochen (körperlich) wieder in der Lage bist, arbeiten zu gehen. "Sicherheitshalber" würde ich den Beginn der TZ in EZ später beginnen lassen (natürlich ohne Kenntnis Deines genauen Falles). Viele Grüße
mellomania
es muss vor allem zu deinem elterngeld passen. denn jeder verdienst wird angerechenet. musst also überlegen wie du elterngeld beantragst und wieviel du dazuverdienen darfst. denn wenn du arbeiten gehst und du später mit nix rausgehst hast auch nicht gewonnen. wie ist das kind denn betreut? also könntest du auch zu deinen vorherigen arbeitszeiten arbeiten? hast du mit dem chef gesprochen in wie weit ein kurzfristiger einstieg möglich ist?
Mitglied inaktiv
will doch erst 6 Monate nach Geburt wieder mit 16 h/Woche arbeiten. @ap rechtlich weiß ich nicht, ob du später sagen kannst: "lieber chef, ich kann nur 10 std statt der beantragten 16 std
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