Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kürzung kindesunterhalt?

Frage: Kürzung kindesunterhalt?

Mummy1.2.3.

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, Mein Exmann hat mit seiner Lebensgefährtin ein kind bekommen und möchte nun für zwei Monate in Elternzeit gehen. Er bezahlt seit der Geburt seines dritten Kindes (das dritte ist mit der Lebensgefährtin) den Mindestunterhalt. Nun möchte er dass ich zustimme dass er in den zwei monaten nur einen geringen betrag an Kindesunterhalt zahlt (eine nachzahlung würde er nicht leisten können/wollen) das jugendamt sagt ich kann zustimmen oder er müsse sein recht auf Elternzeit einklagen.. Wie ist denn hier das richtige Vorgehen wie soll ich mich verhalten? Vielen dank!!


Mummy1.2.3.

Beitrag melden

Noch als anhang er nimmt diese zwei monate während sie noch für die 12 monate in elternzeit ist also sind sie dann gemeinsam in elternzeit.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Kann mein Ex denn Kindesunterhalt Herabsetzen lassen weil er zur zeit Arbeitslos ist?Mein kleiner ist 19 Monate und er müßte 177 Euro zahlen.

Hallo liebe Frau Bader, ist es -pauschal formuliert- korrekt, dass ein Vater, der seit einigen Jahren einen festen Unterhaltsbetrag an sein Kind zahlt und nun aus freien Stücken den Job wechselte, so dass er ein geringeres Einkommen hat, weiterhin den bisher gezahlten Unterhalt zu leisten hat (unabhängig von der Düsseldorfer Tabelle)? D.h. ohne ...

Guten Tag,    ich zahle seit Beginn an meiner Ex Frau Kindes-Unterhalt (Mindestunterhalt) und ich habe das immer gerne, weil ich weiß wofür. Unsere 10 jährige Tochter wohnt bei der Mutter.    Ich habe mit meiner neuen Frau ein Kind 5 Jahre.    Wir haben aktuell keinen Kindergartenplatz und ich habe mich entschieden meine Selbständigk ...

Hallo Frau Bader, ich habe vor, bei meinem bisherigen Arbeitgeber 20 Stunden in Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten. Hierfür habe ich auch bereits eine mündliche Zusage erhalten. Nun möchte mein Arbeitgeber jedoch mein Gehalt nicht anteilig zahlen, sondern kürzen, da ich aufgrund des reduzierten Stundenumfangs ein geringeres Aufgabenspektrum abd ...

Guten Tag, mein Ehemann und ich wollen und räumlich trennen. Haben 2 gemeinsame Kinder die in meinem Haushalt leben werden. Also ihr Lebensmittelpunkt wäre bei mir im Haushalt. Habe ich Anspruch auf Kindesunterhalt von meinen Mann für meine Kinder? Man liest immer nur von getrennt lebenden Personen aber nie ob sie auch noch verheiratet sein dür ...

Liebe Frau Bader, vielen Dank für Ihre Zeit. Ich habe zwei kurze Fragen: Ehepaar trennt sich, Kinder bleiben bei der Mutter. Darf der Vater sich eine "teure" Wohnung nehmen, und so weniger Kindesunterhalt zahlen? Was wird vom Nettolohn alles abgezogen, bevor der Kindesunterhalt berechnet wird? Ganz lieben Dank für Ihre Arbeit und viele Gr ...

Guten Tag, wirkt sich das Einkommen und Vermögen der KM und der Vermögen der Kinder auf den Kindesunterhalt aus, den der KV zahlen muß?  Um eine Beistandschaft einzurichten, wird vom Jugendamt nach Einkommen und Vermögen von KM und Kindern gefragt. Warum ist das relevant? Können daraus Kürzungen bei der Einstufung entstehen? Herzlichen Da ...

Sehr geerhrte Frau Bader, mein Lebenspartner hat zwei unterhaltspflichtige Kinder aus erster (geschiedenen Ehe) die bei der Mutter leben. 1 Kind ist 10 Jahre alt 1 Kind ist 13 Jahre alt Er arbeitet Vollzeit mit 39 Stunden / Woche als Hausmeister im öffentlichen Dienst und verdient 2.200 € netto. Eigentlich fällt er in die Gruppe 2 wo l ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin alleinerziehend und mein Kind ist nun 18 Jahre alt geworden, es geht noch zur Schule. Es hat beim Jugendamt nun die Einwilligung gegeben dass der Unterhalt des Kindvaters neu berechnet wird. Das Formular wird erst noch zugesandt. Die Dame vom Jugendamt hat neulich am Telefon gemeint dass ich keinen Unterhalt bez ...

Guten Tag, Frau Bader, seit der Trennung lebt das Kind abwechselnd im Haushalt der Mutter und des Vaters. Bei beiden hat das Kind ein vollwertiges Kinderzimmer. Im 2-wöchentlichen Rhythmus verbingt das Kind bei der Mutter 8 Tage und beim Vater 6 Tage. Die Schulferien werden hälftig aufgeteilt. Die Betreuunsanteile zwischen den Eltern liegen je ...