Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündingung nach Elternzeit wegen Kitaplatz

Frage: Kündingung nach Elternzeit wegen Kitaplatz

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Sehr geehrte Frau Bader, mir liegt folgendes auf dem Herzen.Meine Eltenzeit endet jetzt im März und ich habe leider keinen Kitaplatz für meine Tochter, er ist erst im September frei.Nun überlege ich zu kündigen, da wir ja keine Betreuung für unsere kleine haben wenn ich arbeiten würde.Die Großeltern sind auch alle noch in Arbeit.Tagesmütter gibt es in unserer Gegend leider nicht ausreichend bzw. sind auch alle voll ausglastet. Würde ich überhaupt Arbeitslosengeld bekommen?? Und werde ich gesperrt,obwohl ich keine andere Wahl hatte?? Vielen Dank im vorraus für die schnelle Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Wenn das Kind drei ist, besteht ein Anspruch. Machen Sie mal Ärger-oft klappt es dann auf wundersame Weise. 2. Sie bekommen dann kein ArbGeld, und zwar nicht wegen einer Sperre. Um ArbGeld I zu bekommen, muss man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung sthen - und das tun Sie ja gerade nicht Liebe Grüsse, NB


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