maxi22
Liebe Frau Bader, 1) ist man im Mutterschutz (also 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt) vor einer Kündigung geschützt??? Oder gibt es Ausnahmen? 2) wenn man nach dem Mutterschutz Elternzeit für ein Jahr nehmen möchte, soll man dies ja 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit beantragen. Wenn man es früher beantragt (zb schon 3 Wochen vor der Geburt) geht man dann die Gefahr ein gekündigt zu werden, weil die Elternzeit dem Arbeitgeber zb ein Dorn im Auge ist??? 3) wenn der Arbeitgeber seinen Teil des auszufüllenden Formulares für den "Antrag zum Elterngeld" nicht rechtzeitig ausfüllt und an mich zurück schickt, entsteht dann ein Nachteil für mich??? 4) angenommen, man weiß schon vor der Geburt, daß man nach 12 Mon Elternzeit nicht mehr in den vorherigen Betrieb zurück möchte, sondern sich eine andere Stelle suchen will. Soll man dann überhaupt 12 Mon Elternzeit beim Arbeitgeber beantragen, oder soll man nach Ablauf der Mutterschutzfrist nach der Geburt kündigen??? Welche Vor- und Nachteile gibt es bei Beidem??? Ich hoffe von Herzen, daß Sie meine Fragen beantworten! Herzlichen Dank!!!
Hallo, 1. Schwangere haben bis zu 4 Mo. nach der Geburt Kü-Schutz 2. Nein, Sie habend ann ja noch den Kü-Schutz von 1. Wenn Sie weniger als 2 Jahre beantragen, besteht kein Anspruch auf Verlängerung. 3. Nein 4. Dann würde ich 3 Jahre nehmne, damit beitragsfreie KK besteht u man in Ruhe nache inem neuen Job suchen kann Liebe Grüsse, NB
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