Mutti102020
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben der ab dem 1. April beginnen wird. Nun habe ich festgestellt, dass ich schwanger bin. Ich würde meinem neuen Arbeitgeber gerne schnellstmöglich darüber in Kenntnis setzen, da es evtl zu einem BV kommen könnte (Erzieherin). Bin ich auch schon vor Vertragsbeginn durch die Schwangerschaft geschützt oder könnte der Vertrag noch zurückgezogen werden? Desweiteren habe ich die Befürchtung vor einem frühen Abgang...Wenn der Arbeitgeber also über die Schwangerschaft informiert ist und es zu einem Abbruch kommt, hätte ich Angst vor einer Kündigung, da ich ja noch in der Probezeit bin . Und der Arbeitgeber ja dann die Befürchtung haben könnte, dass ich schnell wieder schwanger werde. Falls ein BV ausgesprochen werden sollte, bekomm ich mein normales Gehalt ausgezahlt , obwohl ich noch keine 3 Monate angestellt war, oder? Danke für ihre Hilfe.
Hallo, 1. Der Ag kann Sie umsetzen, es muss kein Bv erfolgen 2. Ich würde noch warten mit der Mitteilung - er weiß ja nicht, wann Sie von der Schwangerschaft erfahren haben. Liebe Grüße NB
mellomania
ich kann dir nur soviel sagen: bei einem frühen abgang endet ein bv sofort und du hast KEINEN kündigungsschutz mehr. der arbeitsvertrag ist bindend wenn ihn beide seiten unterzeichnet haben.
Ani123
Es ist nicht sicher, dass du ein BV bekommst. Der AG kan dich versetzen, bsp. ins Büro, wo du E-Mails kontrollierst, Essensrechnungen schreibst, Berichte für verschiedene Institutionen schreibst, Briefe sortieren, zu Sitzungen gehen anstatt der Kitaleitung,.... Nicht das was du gelernt hast, aber wo du unterstützend tätig sein kannst. Ich kenne eine Erzieherin, die hätte genau das bei der 2.SS machen sollen (wollte TZ in EZ), hat sich dann wegen fehlender Betreuung vom 1.Kind dagegen entschieden. Zudem saßen schlussendlich zu dem Zeitpunkt wo sie ihre Arbeit wieder aufgenommen hätte schon zwei Schwangere mit der Leitung in einem Büro. Begeistert waren die nicht von ihrer Ersatzarbeit, aber diese war zumutbar und gut machbar. Zudem kannst du in eine andere Kita versetzt werden. Meine Schwester durfte im übrigen bis zum Mutterschutz im Kindergarten arbeiten, weil es1.) da keine U3 Kinder gab und 2.) die Krippe durch eine abschließbare Tür vom Kindergartenbereich getrennt ist. Wäre besonders 2. nicht der Fall gewesen, hätte sie versetzt werden können oder es wäre ein BV ausgesprochen worden. Wann du die SS meldest ist dir überlassen. An sich kannst du es auch am 1.Arbeitstag machen, wirst mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit wieder nach Hause geschickt. Es folgt zeitnah einen Termin beim Betriebsarzt, welcher entscheidet, ob aus gesundheitlichen Gründen ein BV ausgesprochen wird. Der AG kann auch ein BV aussprechen, insofern er keine Ersatztätigkeiten hat. Ich würde mich also nicht auf ein BV einstellen, sondern eher auf eine Ersatztätigkeit. Während der Zeit bis das Ergebnis vom Betriebsarzt vorliegt darfst du nicht arbeiten. Beim BV, wie auch o.g. bekommst du den Lohn, den du bei Arbeit bekommen würdest.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell mit dem 5. Kind in der 10. Woche schwanger und arbeite seit 12/22 62,5% in TZ. Ab 06/22 waren es 50%. Das Unternehmen hat mehrere Standorte und weit über 15 Mitarbeiter. Problem: Ich bin seit 11/22 (wieder) in psychiatrischer u. psychotherapeutischer Behandlung und habe dies samt Diagnose Borderline m ...
Hallo, ich habe noch einen vollen Monat verbleibenden Erholungsurlaub, den ich gerne nach Ende der Mutterschutzfrist und vor der Elternzeit nehmen würde. Gehe ich recht in der Annahme, dass ich während des geplanten Urlaubs (also nach der Mutterschutzfrist) Kündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz habe? Nach dem Urlaub (also der anschlie ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich klage momentan gegen meinen alten Arbeitgeber, da er mich gekündigt hat trotz Fehlgeburt nach der 12. Woche. Mein alter Arbeitgeber meinte mein Kündigungsschutz und Mutterschutz hätte nach meiner Diagnose "Missed Abortion" bereits geendet. Aber die Fehlgeburt ist doch erst dann wenn die Fruchtanlage abgestoßen worden ...
Hallo, bei meiner Firma läuft es leider gerade nicht gut und es wird wohl Ende Juli eine Entlassungswelle geben. Wir planen gerade Baby Nummer 2, arbeitslos zu werden wäre also ein denkbar schlechtes Timing. Bei Baby Nummer 1 (aktuell 10,5 Monate alt) bin ich direkt nach dem Mutterschutz wieder voll arbeiten gegangen (wir haben beide Gehälter ...
Guten Tag Frau Bader, mein Partner und ich wollen in den nächsten Wochen mit der Familienplanung starten. Ich arbeite als Erzieherin in einer kleinen Kita mit zwei anderen Kolleginnen, einer Auszubildenden in Teilzeit (gilt als sozialversicherungspflichtig beschäftigt, da sie eine schulische Ausbildung macht), unserer Leitung und einer Hauswirts ...
Hallo, wir erwarten im Februar unser zweites Kind. Mein Mann möchte die ersten beiden Monate voll in Elternzeit gehen und danach ein Jahr Teilzeit in Elternzeit (80%) arbeiten. Nun ist es so, dass er gerade erst im November eine neue Stelle begonnen hat und sich noch in der Probezeit befindet. Hat er Kündigungsschutz, während er Teilzeit in Elte ...
Hallo Frau Bäder, ich bin aktuell in der 8 SSW mein Chef hat mir zw. Weihnachten und Neujahr eine Kündigung zukommen lassen. Die ist aber unwirksam, also hab ich sofort bei erhalt der Kündigung meine SSW bekannt gegeben und den Nachweis zugesendet. Mein Arbeitgeber hat mir nur jetzt per Mail das geschrieben Liebe*mein Name, Natürlich ist ...
Guten Tag Frau Bader. Vorgestern, am 22.02. war ich zuletzt beim FA wo mir gesagt wurde, dass das Herzchen meines Babys nicht mehr schlägt. Obwohl es in der vergangenen Woche noch gewachsen ist und ich rein rechnerisch bei 6+2 wäre. Mir wurde von vornherein gesagt, der Eisprung hätte sich stark verschoben, denn laut letzter Periode hätte i ...
Hallo zusammen, ich habe einen 1 jährigen Sohn. Seit 01/24 arbeite ich wieder Stundenweise bei meinem Hauptarbeitgeber und in meinem Nebenjob. Aktuell bin ich wegen einer Knieverletzung seit 3.6.24 krankgeschrieben, die Krankmeldung wurden weitere 2 Wochen verlängert. Zudem bin ich in der 14. Woche schwanger. Meine Chefin vom Nebenjob (kl. U ...
Guten Tag Frau Bader, derzeit befinde ich mich noch in Elternzeit, mein Kind ist 17 Monate alt und ich möchte es erst im September in eine Fremdbetreuung geben. Mein Arbeitgeber hat mich jetzt aufgrund personeller Engpässe gefragt, ob ich bei freier Zeiteinteilung ein paar Stunden pro Woche arbeiten könnte. Mehr als 5 Stunden würde ich nicht sc ...
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner