Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich hatte letzte Woche schon einmal geschrieben. Es ging um die fristlose Kündigung während der Schwangerschaft! Mein Arbeitgeber hat die Kündigung zurück genommen am Telefon, aber will mir dieses nicht schriftlich bestätigen, damit ich die Sperre beim Arbeitsamt auflösen kann. Er meint er zahlt mir mein Gehalt bis ich in den Erziehungsurlaub gehe. Ich habe gesagt das ich die Kündigung einreiche fristgemäß, da ich nach dem Trara nicht zurück in dieses Büro möchte! Ich benötige doch vorher eine Bestätigung von AG, die Rücknahme der fristlosen Kündigung, damit ich meine Kündigung einreichen kann, oder? AG meint, dann wäre meine Kündigung ungültig! Ich hoffe das Sie da noch durchsteigen! Danke für Ihre Antwort
Hallo, verste das alles nicht. Sorry!Er kann ohne Zustimmung der ufsichtsbehörde nicht kündigen. Sie sind gesperrt, wenn Sie kündigen. Gruß, NB
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