Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigungsfrist - Resturlaub - Einschreiben? - gerne an alle

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kündigungsfrist - Resturlaub - Einschreiben? - gerne an alle

Mitglied inaktiv

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Hallo, meine Elternzeit endet und mein 1. Arbeitstag wäre der Sa, 17.04. Wenn ich heute die Kündigung per Post rausschicke, wäre die Kündigungsfrist von 4 Wochen zur Monatsmitte ja eingehalten. Wie verhält es sich mit dem Resturlaub (ca. 25 Tage). Muss ich in der Kündigung um Anrechnung des Resturlaubes bitten (wg. Kündigungsfrist) bzw. wie formuliere ich das am Besten? Schicke ich die Kündigung als Einschreiben mit Rückschein oder Einwurfeinschreiben weg? Persönliche Übergabe ist wg der Entfernung nicht möglich. Wäre um schnelle Tipps sehr dankbar. Ich bin froh, wenn das Schreiben raus ist und ich damit abschliessen kann. LG und danke cutter


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Kü-Frist zum Ende der EZ sind 3 Mo. 2. Den Resturlaub sollte der AG alleine berechnen können, man kann es ihm aber schreiben 3. Einschreiben Rückschein Liebe Grüsse, NB


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Hm... so ganz verstehe ich es nicht, wenn Deine EZ jetzt in ein paar Tagen endet, wo ist dann die (von Dir vermutete) rechtzeitige Kündigung? Aber davon ab: zum Ende der EZ beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate... Das steht im BEEG so klar drin! Viele Grüße Désirée


Mitglied inaktiv

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Hallo, danke für Deine Antwort. Mein Sohn ist am 17.04.07 geboren und somit wäre ja der (Sa) 17.04.10 der 1. Tag. Mein Gedankengang war folgender: Zum Ende der Elternzeit hat man 3 Monate Kündigungsfrist - ab dem 1. Arbeitstag zählt doch wieder die reguläre Kündigungsfrist lt. Arbeitsvertrag - oder habe ich das alles total falsch verstanden? LG cutter


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Kü-Frist zum Ende der EZ sind 3 Mo. 2. Den Resturlaub sollte der AG alleine berechnen können, man kann es ihm aber schreiben 3. Einschreiben Rückschein Liebe Grüsse, NB


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Hallo, nunja, wenn Du die Kündigung erst am 17.4. abgeben willst (ist da Geschäftsbetrieb in der Firma?) dann musst Du aber dann auch bis zum Ende der Kümdigunmgsfrist arbeiten... Viele Grüße Désirée


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