Frage: Kündigungsfrist elternzeit

Guten abend, Ich arbeite seit 10 Jahren im selben Betrieb und habe die Chance bekommen, mich beruflich zu verändern. Habe nun gelesen, dass sich eine Kündigung nach Elternzeit andere Fristen hat (3 Monate) Ich bin seit Oktober 10 Jahre Im Betrieb. Regulär steht im Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 1. oder 15. eines Monats. Meine Elternzeit endet am 6.12.2020 und Betrug 2 Jahre. Macht es Sinn dann jetzt zu kündigen? Oder am.15.12 zum 15.01.? Bin da etwas überfordert. Danke im Voraus Joni

von Jonikoe am 03.11.2020, 17:11



Antwort auf: Kündigungsfrist elternzeit

Hallo, die Sonderkündigungsfrist gilt nur, wenn Sie exakt zum Ende der EZ kündigen. Wenn Sie früher( Später kündigen, gilt die normale vertragliche/ gesetzliche Frist. Wenn Sie erst zum 15.01. kündigen, müssen Sie die Arbeit wieder aufnehmen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.11.2020



Antwort auf: Kündigungsfrist elternzeit

Du kannst auch mit 4 Wochen zum 15.12, zum 1.12, oder zum 1.01. 3 Monate wären es nur wenn du zum 6.12 kündigst.

von Felica am 03.11.2020, 18:40



Antwort auf: Kündigungsfrist elternzeit

ich würde gar nicht kündigen. wenn du nicht vollzeit woanders arbeiten möchtest, arbeite dort in tz während elternzeit, welche du beim hauptarbeitgeber verlängerst (du musst dir aber vorher die genehmigung deines AG einholen). denn wenn der neue job völliger käse ist, stehst du ohne gar nix da. ich hatte das so gemacht und nach der probezeit im neuen job beim alten AG gekündigt. somit war ich sicher

von mellomania am 03.11.2020, 19:51



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