Guten abend,
Ich arbeite seit 10 Jahren im selben Betrieb und habe die Chance bekommen, mich beruflich zu verändern.
Habe nun gelesen, dass sich eine Kündigung nach Elternzeit andere Fristen hat (3 Monate)
Ich bin seit Oktober 10 Jahre Im Betrieb. Regulär steht im Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 1. oder 15. eines Monats.
Meine Elternzeit endet am 6.12.2020 und Betrug 2 Jahre.
Macht es Sinn dann jetzt zu kündigen? Oder am.15.12 zum 15.01.?
Bin da etwas überfordert.
Danke im Voraus
Joni
von
Jonikoe
am 03.11.2020, 17:11
Antwort auf:
Kündigungsfrist elternzeit
Hallo,
die Sonderkündigungsfrist gilt nur, wenn Sie exakt zum Ende der EZ kündigen.
Wenn Sie früher( Später kündigen, gilt die normale vertragliche/ gesetzliche Frist.
Wenn Sie erst zum 15.01. kündigen, müssen Sie die Arbeit wieder aufnehmen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.11.2020
Antwort auf:
Kündigungsfrist elternzeit
Du kannst auch mit 4 Wochen zum 15.12, zum 1.12, oder zum 1.01. 3 Monate wären es nur wenn du zum 6.12 kündigst.
von
Felica
am 03.11.2020, 18:40
Antwort auf:
Kündigungsfrist elternzeit
ich würde gar nicht kündigen. wenn du nicht vollzeit woanders arbeiten möchtest, arbeite dort in tz während elternzeit, welche du beim hauptarbeitgeber verlängerst (du musst dir aber vorher die genehmigung deines AG einholen). denn wenn der neue job völliger käse ist, stehst du ohne gar nix da. ich hatte das so gemacht und nach der probezeit im neuen job beim alten AG gekündigt. somit war ich sicher
von
mellomania
am 03.11.2020, 19:51