KayKay416
Hallo Frau Bader! Ich bin Physiotherapeutin und habe schon vor dem Kind 20h/Wo in einer kleinen Praxis gearbeitet. Meine Elternzeit endet in 3 Wochen und mein AG teilte mir gestern telefonisch mit, dass nicht genügend Arbeit da sei, um an meinen alten Arbeitsplatz zurückzukehren und ich könne nur auf €400,-Basis wieder arbeiten. Alternativ würde einen Kündigung folgen, wenn ich nicht ausreichend arbeiten kann. Dies ist nahezu unmöglich, da auch meine Kollegen nicht ausgelastet sind. Mein AG hat während meiner Elternzeit eine neue Kraft (Vollzeit, unbefristet!) eingestellt, mir somit meinen Arbeitsplatz nicht freigehalten. Was kann ich tun? Vorab schon einmal vielen Dank für Ihre Hilfe!
Hallo, nach der EZ steht Ihnen der alte Arbeitsplatz wieder zu. Unabhängig davon kann der AG betriebsbedingt kündigen, muss aber die Sozialauswahl beachten, wenn er mehr als 5/ 10 AN hat. Wenn die Praxis klein ist, er also kaum An hat, kann er Ihnen am ersten Tag nachd er EZ kündigen. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
hallo also ich glaube nicht das das rechtens ist! da er ja jemand anders in deiner pause vz eingestellt hat,dann muss er diese stelle reduzieren und dir deine stelle wieder geben. kündigen kann er dich dann natürlich danach wenn nicht genug arbeit da ist,dann darf er aber nicht wieder jemanden einstellen oder die stunden von jemandem raufsetzen.
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