Aimee2010
Guten Tag, hier nochmal die Antwort vom 2.1.21 Ja es gibt ein Vertrag. Er nennt sich Anstellungsvertrag. Alles drin geregelt, eben aus dem Internet. Komische ist das ich letztes Jahr bis 30.4.20 nochmals eine Probezeit hatte von 4 Monaten. Obwohl ich ja schon in der Praxis war und nur mehr verdient habe... Deswegen kommt mir das alles so komisch vor ob ich wirklich 3 Monate kündigungsfrist habe. Lg
Hallo, die Probezeit hat mit der normalen Kündigungsfrist nichts zu tun. Reden Sie mit dem AG, wenn Sie gerne eine kürze Kündigungsfrist hätten. Liebe Grüße NB
cube
Eine längst abgelaufene Probezeit vom letzten Jahr hat doch nichts mehr mit der jetzt geltenden Kündigungsfrist zu tun. Wärest du noch in PZ, würde eine kürzere Frist gelten. Aber wie gesagt - die PZ ist doch schon lange abgelaufen. Und ob es rechtens war, bei einem Änderungsvertrag nochmal eine PZ einzubauen, hat auch nichts mit der jetzt geltenden Kündigungsfrist zu tun. Kündige einfach fristgerecht und gut is.
Felica
Fakt ist, du hast den Vertrag unterschrieben. Mit der langen Kündigungsfrist. Dann hättest du damals was sagen müssen.
Aimee2010
Es ging mir auch nicht um die Probezeit, sondern dass ich die ja eig nicht gebraucht hätte, weil ich durchgängig in diesem Betrieb war. Nur weil sie eben mit drin steht war ich mir unsicher ob das alles so rechtens ist. Eben auch mit der Kündigung....
mellomania
das passt, das sind normale fristen. wenn du jetzt kündigst bist du ende märz raus. wenn du noch resturlaub hast oder überstunden vielleicht vorher. darf ich fragen warum du ein problem damit hast? das ist doch überschaubar...
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