Lina101216
Hallo Frau Bader, zum Ende der Elternzeit gilt, wenn ich richtig informiert bin, ein Kündigungszeitraum von drei Monaten. Muss ich dann genau zum Ende, also zum Geburtstermin kündigen oder kann ich auch zum Monatsende des Monats vor Geburtstermin kündigen? Viele Grüße und lieben Dank
Hallo, zum Ende. Ansonsten gelten die normalen Fristen Liebe Grüße NB
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