Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kündigung

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, ich wurde am 15.06.2010 von meinem Arbeitgeber nach 3-Jährigen Erziehungsurlaub im Betrieb eingestellt. Ich habe auch hier die 3-Jährige Ausbildung gemacht und nach der Ausbildung 2 Jahre gearbeitet bevor ich schwanger wurde. Mein Arbeitgeber hat mich bis Ende Januar 2011 eingestellt. Hierzu wurde aber kein neuer Arbeitsvertrag erstellt. Er sagte, es gilt der alte Arbeitsvertrag. Eine Kündigung habe ich bis jetzt nicht bekommen. Das es ja gesetzliche Kündigungsfristen gibt und ich nicht am Ende ohne Arbeitslosengeld stehen möchte, würde ich gerne wissen wie lange die Kündigungsfrist für mich ist (denn wenn ich von einem Arbeitsverhältnis von 5 Jahren ausgehen, sind es ja 3 Monate Kündigungsfrist aber zählt denn Erziehungsurlaub dazu? wenn ja, dann wären es ja über 8 Jahre Beschäftigungszeit dann würde doch die Frist von 2 Monaten gelten?) Wenn ich von einer Kündigungsfrist von 3 Monaten ausgehe und bis heute noch keine Kündigung erhalten habe, dann werde ich es ja nicht pünktlich zum Arbeitsamt schaffen oder? Ich würde mich über eine Antwort von Ihnen sehr freuen Vielen Dank im Voraus Tanja Y.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, verstehe ich gar nicht. Wieso hat der AG Sie neu eingestellt? Sie hatten doch schon in der SchwS einen Vertrag?war der befristet? Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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ja ich hatte vor meinem Erziehungsurlaub einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Wurde jetzt als Teilzeitkraft wieder eingestellt. Er sagte, der alte Vertrag gilt weiterhin. Aber da er eine Teilzeitkraft nicht mehr braucht, wird er mich nur bis Ende Januar 2011 beschäftigen.


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