Mitglied inaktiv
Hallo, zur Zt. befinde ich mich in der Elternzeit (2003-2008). Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag der aufgrund meiner Elternzeit bis Juli 2008 ruht. Danach hätte ich wieder Anspruch auf eine Vollzeitstelle. Seit Juni 2006 arbeite ich bei meinem alten AG Teilzeit. Ich habe für den Zeitraum 06/06-07/08 einen befristeten Zwischenvertrag erhalten. Dieser endet mit Ablauf der Elternzeit ohne das es einer Kündigung seitens des AG bedarf. Soweit ist für mich noch alles klar. Meine Frage, kann ICH diesen Zwischenvertrag auch kündigen, oder habe ich kein Kündigungsrecht ? Einen Posten "Kündigung des AN" gibt es in meinem Vertrag nicht. Bleibt mein alter unbefristeter Vertrag davon unberührt ? Oder verliere ich bei Kündigung meinen Anspruch auf diesen unbefr. Vertrag ? Danke für Ihre Antwort
Hallo, Sie können den Vertrag in der EZ ohne Probleme kündigen. Tun Sie dies schriftlich und weisen Sie darauf hin, dass Sie nur DIESEN Vertrag kündigen. Liebe Grüsse, NB
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