Mitglied inaktiv
Hallo. Ich habe da mal eine Frage.Ich bin seit 13 Jahren in einer Firma angestellt.In der Firma wurde vor 4 Jahren angefangen mit Kündigungen,wo ich auch eine Mündliche Kündigung bekommen habe.Ich konnte aber dann doch da bleiben weil eine Freiwillig gegangen ist.Nun habe ich am 4.8.2003 mein erstes Kind bekommen und war 3 Jahre in Mutterschutz die jetzt am 3.8.2006 ablaufen.In den 3 Jahren wurde aber immer mehr gekündigt wo ich eigentlich auch dabei gewesen wäre aber da ich in Mutterschutz war konnten die mich ja nicht Kündigen.Mein Kleiner kommt diesen Sommer in den Kindergarten und ich weiß nicht wie ich mich jetzt entscheiden soll.Arbeiten gehen oder zu hause bleiben,da ich kein habe der den kleinen morgens für den Kindergarten fertig machen könnte und ihn dort hinbringen könnte.Kann ich jetzt beantragen das Die Firma mich dann Kündigt oder kann ich die Mündliche Kündigung die ich damals bekommen habe wieder in anspruch nehmem??Können die mich am 4.8.2006 wo normalerweise mein erster Arbeitstag ist kündigen?? Würde mich über eine Antwort freuen. Gruß Cogruenhagen
Hallo, die alte Kündigung ist unwirksam. Der AG kann am ersten Arbeitstag kündigen, Sie auch. In beiden Fällen erhalten Sie aber keine Leistung vom AA, da Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Gruß, NB
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