Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader! Hatte weiter unten leider etwas zu speziell gefragt. Hoffe Sie können mir die Fragen beantworten.... Wäre im Falle einer Kündigung, eine E-mail(Ausdruck mit Datum, Uhrzeit und Empfänger) vor dem Arbeitsgericht ein Beweismittel? Wäre eine Kündigung rechtens, obwohl der Arbeitgeber von der Nebenbeschäftigung gewusst hat? Vielen lieben Dank im vorraus. Pati
Hallo, eine Kündigung per E-Mail ist unwirksam! Gruß. NB
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