Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kündigung?

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Hallo, mein Freund und ich denken in letzter Zeit sehr viel über ein Kind nach. Ich habe meinen Job jetzt seit 1 1/2 Jahren und bin froh das ich ihn habe. Mir geht jetzt durch den Kopf, dass ich, wenn ich jetzt schwanger werde, kann ich den Job ja vorläufig nicht ausführen. Da ich aber allein den Job erledige und dieser sehr umfangreich ist, habe ich Angst, das meine Chefs mir kündigen. Meine Fragen: Können sie mich kündigen? Wie lang ist denn die kürzeste Zeit die ich zu hause bleiben kann? Wir wollen es so regeln, das mein Freund das Babyjahr macht. Vielen Dank Diana23


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein in der Schwangerschaft genießt man Kü-Schutz, bis 4 Mo. nach der Geburt. Sie müssen auf jeden Fall während der Schutzfristne zu Hause bleiben, ansonsten kann Ihr Mann EZ nehmen. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Du darfst 8 Wochen nach der Entbindung nicht arbeiten. Mit 6 Wochen Mutterschutz vor der Entbindung fällst Du für Deinen Arbeitgeber also maximal 3 Monate aus. die 6 Wochen vorher darfst Du aber auf ausdrücklichen persönlichen Wunsch arbeiten, für die 8 Wochen danach gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot. Wenn Du schwanger bist, darf Dein Arbeitgeber Dich nicht kündigen. Und nach dem Mutterschutz auch erst mit Frist von 3 Monaten. Insofern bist Du relativ sicher vor einer Kündigung. U-Hörnchen


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