Sehr geehrte Frau Bader,
ich befinde mich noch bis 18.03.2018 in Elternzeit, ab dem 19.03.2018 müsste ich wieder an meine alte Stelle zurück.
Nun habe ich aber eine Chance auf eine neue Stelle, ganz in meiner Nähe. Dort müsste ich aber ab dem 1.04.2018 beginnen. Laut Arbeitsvertrag habe ich vier Wochen Kündigungsfrist. Doch zum Ende der Elternzeit kam man wohl nur mit einer Drei-Monatsfrist (BEEG 19) kündigen?
Macht mir das nun einen Strich durch die Rechnung? Die neue Stelle hat für mich klare Vorteile, denn sie ist nur 3km statt 50km entfernt.
Mit freundlichen Grüßen
Ekeanor
von
Ekeanor
am 15.02.2018, 12:54
Antwort auf:
Kündigung zum Ende der Elternzeit
Hallo,
am besten mit dem Ag reden - der wird sicherlich nicht daran festhalten, wenn Sie kündigen wollen.
Wenn er nicht mitmacht, müssen Sie entweder einfach nicht hingehen o mit Urlaub überbrücken.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.02.2018
Antwort auf:
Kündigung zum Ende der Elternzeit
Hast du noch Resturlaub oder noch EZ übrig? Womit man die paar tage eben abdecken könnte.
Alternativ könntest/würdest du notfalls die paar Tage zwecks Überbrückung bei deiner alten Arbeit arbeiten können/wollen? Falls ja, dann kündige doch zum 31.03ten. Ende EZ bedeutet wenn du zum 18.03 kündigst, jeden Tag davor oder danach ist egal - da greift dann deine vertragliche Kündigungsfrist.
Evtl stimmt dein AG ja auch einen Aufhebungsvertrag zu wegen der paar Tage. Wird ja auch wenig ins seinem Interesse sein wenn du da für nicht mal 2 Wochen wieder arbeitest.
Das mit der neuen Stelle sollte aber sicher sein, sprich unterschrieben!
Mitglied inaktiv - 15.02.2018, 13:18