Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung zum 30.3.20 wirksam?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kündigung zum 30.3.20 wirksam?

camajo2020

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Hallo Frau Bader, Ich habe heute (16.1.20) die Kündigung von meinem Arbeitgeber im Briefkasten gefunden. Ich habe eine Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende. In der Kündigung steht, dass die Kündigung fristgerecht zum 30.03.2020 erfolgt. Ist die Kündigung wirksam? Der Monat März hat ja 31 Tage? Für eine Einschätzung wäre ich Ihnen sehr dankbar! Danke!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, zum einen ist eine konkrete Beratung (Wann ist die Kündigung wirksam?) hier nicht möglich, zum anderen betrifft es nicht RUB Liebe Grüße NB


Ani123

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Vom Zeitpunkt, wo der AG es dir geschickt hat, ja. Aber das Datum ist falsch. Ende des Monats ist der 31.3.. Kam der Brief per Einschreiben bzw. musstest du unterschreiben, diesen erhalten zu haben? Wenn nein, dann kannst du behaupten nichts bekommen zu haben. Briefe können verloren gehen. Dann arbeitest du einfach weiter und bist am 1.04. immer noch da und dein AG muss nachweisen, dass er dir gekündigt hat (da zählt bsp. Einschreiben Briefkasten oder eigenhändig; das kann nachverfolgt werden. Ein 80ct Brief nicht. Persönliche Übergabe an dich geht auch. Briefkasten reicht da nicht.) Er müsste dich dann erneut kündigen, was am 1.4. der 30.6. wäre. Nicht gerade nett für deinen AG, aber wenn er dir nicht mal sagt, dass er dich kündigt. Sollte o.g. rausfallen bzw. du der Kündigung zustimmen würde ich zum AG gehen und ihm darauf hinweisen, dass der März 31 Tage hat und ihn darum bitten es schriftlich anzupassen. Mit dem 30. wäre die Kündigung ungültig, außer du unternimmst in den nächsten 3 Wochen nichts. Dann stimmst du der so zu wie sie ist. Gibt es eigentlich einen Grund zur Kündigung?


camajo2020

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Danke für die Antwort! Ich denke auch, dass er mir die Kündigung früh genug geschickt hat, allerdings meine ich, dass sie nicht gültig sein könnte, weil eben der 30.3. drin steht. 30.3. ist für mich nicht Monatsende. Die Kündigung kam per Einwurfeinschreiben, genauer gesagt hat der Rechtsanwalt des Chefs mir mit einer Vollmacht gekündigt. Der Grund für die Kündigung ist mein Sohn, der im September geboren wurde...


luvi

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Hallo, Bist du gerade in Elternzeit? LG luvi


cube

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Bist du noch in EZ? Wenn ja, kann er dir eh nicht ohne Zustimmung der Behörde (zB aus betrieblichen Gründen) kündigen - erst nach der EZ. Wurde dir ein Sozialplan vorgelegt? Wenn der Grund nicht in deiner Person oder Arbeit liegt, müssen es ja betriebliche Gründen sein. Als Mutter wärest du da normalerweise gemäß Sozialplan nicht die Nr.1. Oder ist es ein Kleinbetrieb?


Felica

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Würde mal sagen, gehe damit zum Anwslt vor Ort. Ich vermute mal di bist eh in EZ, damit darf man dir nur mit Zustimmung des gewerbeamtes kündigen.


camajo2020

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Ich bin nicht in Elternzeit, sondern im Stillbeschäftigungsverbot. Rein rechtlich ist eine Kündigung möglich, ich möchte nur wissen, ob sie auch gültig ist, wenn das falsche Datum drauf steht. Ich habe bereits einen Termin beim Anwalt vereinbart.


Felica

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Nein, Kündigung nicht möglich im Still-beschäftigungsverbot. Da irrst du. Wäre auch für Anwalt und Gericht wichtig. Den als stillende fällst du unter das mutterschutzgesetz, wie eben eine Schwangere auch. Und damit ist eine Kündigung nur über das gewerbeamt möglich solange su dir nicht zuschulden kommen lässt. Solche !!! Infos sind extrem wichtig und ändern die Antworten auf solche Fragen komplett. Evtl magst du die Frage also an Fr Bader noch einmal stellen, mit dem Zusatz.


Felica

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Dann würde es auch das RuB betreffen


camajo2020

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Hallo Felica, Also nach meiner Info ist die Kündigung im Stillbeschäftigungsverbot schon rechtens. Zwar ist sie sehr fragwürdig, denn ich wurde ja nur gekündigt, weil ich stille, aber nach Ablauf der 4 Monate Mutterschutz besteht für mich kein Kündigungsschutz mehr. Ich werde mich mit dem Anwalt beraten, was ich noch tun kann. Jedoch würde mich wie gesagt erstmal interessieren, ob mein Chef nicht einen Formfehler begangen hat, weil er mir zum 30.3. gekündigt hat.


Felica

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Formfehler so oder so. U d wenn von einem Anwalt so gekommen, dann umso krasser. Frage doch einfach beim Amt für Mutterschutz nach wegen kündigung in still-BV.


camajo2020

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Ja, ich sehe das auch als Formfehler an, weil einfach ein Tag des Monats fehlt und ich dann ja zum 31.3. arbeitslos bin. Aber ich habe ein wenig im Internet recherchiert, womöglich wird das trotzdem als Kündigung anerkannt, weil das so aussieht, als wollte er mir zum Monatsende kündigen. Aber mein Anwalt wird es wissen. Ich lache mich auf jeden Fall tot, wenn er mir trotz Anwalt eine unwirksame Kündigung hat zukommen lassen.


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