Mitglied inaktiv
Wir haben einen befristeten Mietvertrag für 2 Jahre (nach altem Mietrecht abgeschlossen) mit Verlängerungsoption um jeweils 3 Monate, wenn der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird. Der Vertrag läuft von 05/ 2000 bis 04/2002. Wir wollen in der Wohnung bleiben (noch mindestens ein halbes Jahr), darum ist es für uns gut, dass wir diese Verlängerungsoption haben. Vorige Woche hat der Vermieter aber gefragt, wann er und Architekt die Wohnung besichtigen könnten. Ich habe zuerst dumm geschaut: Architekt? Es stellt sich heraus, dass der Vermieter uns angeblich Ende Januar gekündigt hat (d.h. wir müssen Ende April raus sein). Er will nämlich die Wohnung komplett umbauen. Das Problem ist, das wir keine Kündigung von ihm erhalten haben. Wir bekommen nicht allzu viel Post, abonnieren keine Zeitungen. Es ist ausgeschlossen, dass sein Brief versehentlich mit einer Zeitung weggeworfen wurde. Nun behauptet er aber, dass er uns Kündigung in unseren Briefkasten selbst eingeworfen hat und dass seine Frau dabei war. Nun ist meine Frage: sollen wir diese Behauptung akzeptieren und Ende April ausziehen? Ich bin jetzt in der 25. Woche. Ende April werde ich in der 35. Woche sein. Vor vier Jahren war ich auch schwanger. Wir sind damals auch umgezogen, weil wir unbedingt eine größere Wohnung haben wollten bevor Baby da ist. Ich habe natürlich mitgeholfen (zwar nichts schweres getragen, aber viel geputzt und eingeräumt). Vier Wochen später habe ich mein Kind (in der 37 Woche!) totgeboren. Sie verstehen natürlich selbst, dass ich jetzt schon so unter Spannung stehe und den Umzug einfach nicht verkrafte. Dieses Mal wollten wir erst dann umziehen, wenn das Baby da ist. Vielen Dank für eine Antwort. LG Felizia
Liebe Felizia, Das ist kein Problem, dass ich auf die Ferne lösen kann. Wenden Sie sich schnellstmöglich an einen Rechtsanwalt vor Ort. Sie müssen nicht umziehen, wenn das Kind in Gefahr ist, da gilt die sogen. Sozialklausel. Gruß, NB
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