Mitglied inaktiv
Guten Tag, hab eine Frege bzgl. evtl. bevorstehender Kündigung. Ich arbeite als Krankenschwester in Teilzeit in einem Krankenhaus, nun ist ein Kind eingeschult worden und eins im Kindergarten. Da diese Einrichtungen erst um 7:30 uhr öffnen schaffe ich es nur unter größtem stress um 8:00 Uhr auf der Arbeit zu sein. Nun hat man mir eine Mündliche Frist von 3 Monaten gegeben eine Kinderbetreuung aufzutreiben um alle 3 Schichten ( Früh Spät Nacht ) zu leisten.Frühdienst beginnt um 6:00 Spätdienst um 13:00 und Nacht um 20:00 Uhr. Bin mit der Erziehung alleine. Dürfen die mich einfach so kündigen. Bin seit 2001 in diesem Haus . Und konnte bis lang die Schichten arbeiten da mein Mann Arbeitslos war. Nun geht Er aber schon um 4 aus dem Haus und kommt manchmal auch erst um 22:00 Uhr nach hause.
Hallo, wenn im Vertrag nichts drin steht, haben Sie keinen Anspruch auf bestimmte Zeiten. Vielleicht kann ein BR helfen? Ansonsten müssen leider Sie kündigen (wie meine Schwägerin - die arbeitet jetzt in der mobilen Krankenpflege). Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hi, wenn in deinem Arbeitsvertrag keine bestimmte Schicht festgeschrieben ist, kann dein AG dich nach der betrieblichen Notwendigkeit einteilen - und du musst da sein oder selbst kündigen. Wie groß ist denn das Krankenhaus? Wenn vorhanden, wende dich doch mal an den Betriebsrat oder an die Frauenbeauftragte, vielleicht kommen die zusammen mit deinem Chef zu einer familienfreundlichen Lösung. Gruß, speedy
Mitglied inaktiv
Danke für den, Rat aber was ist BR? Und warum muss ich kündigen? Der arbeitgeber will ja nicht also muss der auch Kündigen oder ? Wenn meine arbeit weg ist bin ich auf Sozialhilfe angewiesen. Und die zahlen nicht wenn ich kündige.
Mitglied inaktiv
BR ist Betriebsrat. Du mußt kündigen - da du nicht mehr arbeiten kannst. Wieso bekommst du Sozialhilfe, wenn dein Mann arbeitet ?
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