Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung wegen Filialschließung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kündigung wegen Filialschließung

Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin seit 9 Jahren in einer Filiale beschäftigt. Wir sind nur eine kleine Zweigstelle mit 1 Vollzeit, 1 Azubi und ich in Teilzeit (20 Stunden). Die Vollzeitkraft kündigte letzte Woche Ihren Vertrag, unser Chef nahm dies als Anlass die Filiale zum März 2011 zu schließen, da die Umsätze rückläufig sind. Er teilte uns dies mündlich am Donnerstag mit. Übers Wochenende habe ich festgestellt, dass ich schwanger bin. Dies teilte ich ihm gestern telefonisch mit. Seiner Reaktion konnte ich entnehmen, dass dies nichts weiter für ihn ändert. Aber ist es nicht so, dass nach mündlicher Kündigung noch nichts rechtswirksam ist und da ich die SSW gleich mitteilte Kündigungsschutz genieße. Wie ist das bei einer Filialschließung? Muss er mich in einer anderen Filiale unterbringen? Wäre für mich der doppelte Arbeitsweg. Es handelt sich hier um lediglich 2 Monate bis zum Mutterschutz. Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, er hat das Recht zur Schließung, muss Sie aber umsetzen, wenn ein anderer vergleichbarer Arbeitsplatz besteht. Das mit dem doppelten Arbeitsweg ließe sich dann nicht verhindern. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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willst du denn weiterhin dort arbeiten? dann musst du eine vesetzung wohl hinnehmen. ich hatte damals das gleiche,wi ( meine kollegin und ich die noch in elternzeit waen) haben mal ganz nett nach einer abfindung gefragt, sie haben uns ein sehr gutes angebot gemacht und einen aufhebungsvertrag mit einem super zeugnis,wir wollten eh nicht meh zurück!


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