Hallo,
Ich möchte mir nach der Elternzeit eine neue Stelle suchen. Meine vorherige Stelle ist nicht mit den Betreuungszeiten in der Krippe kombinierbar. Kann ich vom Arbeitgeber eine Kündigung verlangen, um eine Sperre beim Arbeitslosengeld zu umgehen, falls sich nichts Neues ergibt? Oder ist die fehlende Betreuung mein Problem und ich muss kündigen? Wann müsste ich das dem Arbeitgeber und dem Arbeitsamt mitteilen?
Vielen Dank
von
Inimaxi
am 10.03.2017, 13:41
Antwort auf:
Kündigung wegen fehlender Kinderbetreuung
Hallo,
Sie müssen kündigen, da Sie ja den Vertrag nicht mehr erfüllen können.
Mglw werden Sie nicht gesperrt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.03.2017
Antwort auf:
Kündigung wegen fehlender Kinderbetreuung
Wenn du nicht arbeiten kannst wegen fehlender oder unpassender Kinderbetreuung, dann musst DU kündigen. Das ist nicht das Problem des Arbeitgebers.
Alternativ könntet ihr einen Aufhebungsvertrag schließen. Einen Unterschied für das Arbeitsamt wird das aber nicht machen.
Dem Arbeitsamt musst du das spätestens 3 Monate vor Ende deines Arbeitsverhältnisses mitteilen.
Wenn du zum Ende der Elternzeit kündigen möchtest, dann hast du ebenfalls eine Frist von drei Monaten einzuhalten.
von
chrissicat
am 13.03.2017, 05:17