Hallo Frau Bader,
mein Mann und ich stellen uns die Frage, ob der Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen kann, wenn man kurzfristig aufgrund fehlender Kinderbetreuung nicht zur Arbeit erscheinen kann. Die Krippe informiert zwar frühzeitig über Schließungstage, jedoch sind die Arbeitskollegen nicht immer kooperativ und nehmen zwecks Urlaubsabsprache auf Kollegen mit Kindern keine Rücksicht. Unseren Arbeitgebern ist das ebenfalls egal und lassen uns in diesen Ausnahmesituation nicht zusätzlich zu einem Kollegen Urlaub nehmen.
Natürlich versuchen wir bis kurz vor Eintritt dieses Engpasses alles, um eine Betreuung aufzutreiben, sollte dies jedoch nicht gelingen, muss einer von uns kurzfristig zu Hause bleiben. Kann der Arbeitgeber in diesem Fall eine Kündigung aussprechen, da er keinen Urlaub genehmigt hat? Wir können unsere Zwillinge ja nicht einfach mit an die Arbeit nehmen (sind dafür noch zu klein).
Vielen Dank für ihre Antwort und einen guten Rutsch ins neue Jahr...
von
Svenja0509
am 29.12.2014, 08:30
Antwort auf:
Kündigung wegen fehlender Kinderbetreuung?
Hallo,
ja, das kann er.
Sie müssen das selber organisieren.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.12.2014
Antwort auf:
Kündigung wegen fehlender Kinderbetreuung?
Ja, das kann er.
Es ist dann Euer Job Euch ein Netzwerk zu schaffen, das sowas auffängt.
Kenne diese Problematik selbst sehr gut, aber es ist nicht die Baustelle des Arbeitgebers.
von
Sternenschnuppe
am 29.12.2014, 08:39
Antwort auf:
Kündigung wegen fehlender Kinderbetreuung?
Ja, das kann und darf der Arbeitgeber.
Einer frühere Kollegin, alleinerziehende Mutter von 2 Kindern, wurde so rechtmäßig gekündigt.
In einem kleinen Betrieb oder einer Praxis ist es fast unmöglich, kurzfristige Krankheiten immer wieder aufzufangen. Zudem kamen bei ihr noch die Kinderkrankentage hinzu, auf die auch noch ein Anspruch bestand.
von
Himbeere2008
am 29.12.2014, 12:42
Antwort auf:
Kündigung wegen fehlender Kinderbetreuung?
Klaro kann er. das problem dürften wohl (fast) alle Eltern haben. Stell dir vor die würden dann einfach alle entsprechend die Arbeit verweigern um daheim zu bleiben.
Im absoluten Ausnahmefall wird man wohl mit den meisten Arbeitgebern reden können, wenn es aber nicht anders geht, dann geht es nicht. Und für solche Fälle kann man versuchen, wenn familie oder Freunde nicht einspringen können, auch eine Not-Tagesmutter zu organisieren. Adressen gibte s sicherlich dazu bei eurem Jugendamt.
Oder, im Fall der Fälle tut man sich mit den Eltern der anderen Krippekinder zusammen.
Mitglied inaktiv - 29.12.2014, 19:42
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Kündigung wegen fehlender Kinderbetreuung?
Ja kann er. Aber wenn ihr wirklich niemanden finden solltet dann nehmt nen krankheitstag aufs kind. Dann ist es halt "überraschend " krank an dem tag ;-) müssen die erstmal nachweisen.
Ist zwar nicht die "feine englische art" aber wenn es nicht anders geht...
von
kevico
am 31.12.2014, 20:00
Antwort auf:
Kündigung wegen fehlender Kinderbetreuung?
Auch dafür benötigt man dich eine Bescheinigung vom Kinderarzt. Der schreibt diese auch nicht ohne Grund.
Zumal so Sachen auch überhaupt nicht in Ordnung sind.
von
Dream2014
am 01.01.2015, 10:00