Inimaxi
Hallo, Ich möchte mir nach der Elternzeit eine neue Stelle suchen. Meine vorherige Stelle ist nicht mit den Betreuungszeiten in der Krippe kombinierbar. Kann ich vom Arbeitgeber eine Kündigung verlangen, um eine Sperre beim Arbeitslosengeld zu umgehen, falls sich nichts Neues ergibt? Oder ist die fehlende Betreuung mein Problem und ich muss kündigen? Wann müsste ich das dem Arbeitgeber und dem Arbeitsamt mitteilen? Vielen Dank
Hallo, Sie müssen kündigen. Vllt bekommen Sie bei der Begründung keine Sperre Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Die fehlende Kinderbetreuung ist in erster Linie dein Problem. Allerdings soll dein Arbeitgeber auf deine familiären Belange Rücksicht nehmen, wenn das möglich ist und dir entgegenkommen. Wenn es trotzdem nicht möglich ist, dann musst du das frühzeitig ankündigen und das so auch mit dem Arbeitsamt kommunizieren. Es ist dann deine Aufgabe zu kündigen.
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