Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung während Elternzeit

Frage: Kündigung während Elternzeit

Sunshine0602

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Guten Tag Frau Bader, ich hatte einen Antrag auf Elternzeit gestellt...Zeitraum zwei Jahre (bis 05.02.2020). Dieser wurde vom AG genehmigt. Nach 13 Monaten fing ich bei meinem AG wieder an zu arbeiten. Basis 25 Stunden. Wir haben weder einen neuen Vertrag noch einen Zusatzvertrag erstellt. Ich fragte formlos per Email an, ob eine Beschäftigung während der Elternzeit möglich ist, der AG ging darauf ein. Am 31.10. erhielt ich meine Kündigung auf das gesamte Arbeitsverhältnis. Der AG berücksichtigte nicht die aufgrund der Betriebszugehörigkeit mir zustehende 2monatige Kündigungsfrist. Wenn ich Kündigungsschutzklage erhebe., kann es sein, dass seine Kündigung zum Teil wirksam ist? Sprich, dass die Kündigung für die Teilzeit-Anstellung während der Elternzeit gilt, aber nicht auf das ursprüngliche Arbeitsverhältnis? Oder müsste er mir zwei Kündigungen erstellen? Die Kündigung war recht kanpp und hatte folgenden Wortlaut "..hiermit kündige ich Ihnen form und fristgerecht zum 30.11.2019" Falls die Frage aufkommt, nein, ich habe mir nichts zu schulden kommen lassen. Ich war im Urlaub und haben mir was eingefangen und wurde von meiner Hausärztin krank geschrieben. Zwei Tage später hatte ich die Kündigung im Briefkasten, ohne ein klärendes Gespräch oder ähnliches. Da es sich um ein Kleinbetrieb handelt und ich keine Rechtsschutzversicherung habe, wurde mir von einer Klage abgeraten. Dies ist leider eine sehr unüberschaubare Situation. Ich habe Angst, dass wenn ich die Kündigung einfach so akzeptiere eine Sperre vom AA zu erhalten. Klage ich und die Kündigung wird auf TZ Basis anerkannt, erhalte ich wohl auch kein ALG bis die Elternzeit ausgelaufen ist, werde aber vom AG bis zum Ablauf der Elternzeit freigestellt, was bedeutet kein Einkommen zu haben. Es wäre schön, wenn Sie mir einen Rat / Auskunft geben könnten. Ich bin leider verzweifelt. Vielen Dank vorab für Ihre Bemühungen. MFG GM


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, während der EZ haben Sie besonderen Kündigungsschutz. Der Ag braucht also für die Kündigung die Zustimmung des Gewerbeaufsichtsamtes. wenn die vorliegt, kommt es darauf an, wie lange Sie dort arbeiten und wieviele An er hat - danach richtet sich nämlcih, ob das KSchG greift. Liebe Grüße NB


Felica

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Der AG darf dir gar nicht kündigen. Da Frist wegen Kündigungsschutzklage zeitlich eng, schleunigst dagegen Einspruch erheben. Möglichst noch heute oder morgen. Versäumst du die Frist hat der AG gewonnen.


Felica

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Alg1 würdest du übrigens auch in der Ez bekommen, dann anteilig. Sofern grundsätzlich Anspruch drauf.


mellomania

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daher darf dir der AG während der EZ nicht kündigen.


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